Die Einnahmen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus Strafgebühren gehen kräftig zurück. Offenbar begehen die Händler weniger Verstöße. Die DUH würde ihr Abmahngeschäft gerne weiter ausbauen – doch der Widerstand wächst.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel/Hannover - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt weniger Geld mit dem Abmahngeschäft ein. 2017 hat die Organisation knapp 2,2 Millionen Euro mit dem Abmahnen von Händlern eingenommen, die bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe des Energieverbrauchs von Elektrogeräten und Autos erwischt wurden. Das waren rund 275 000 Euro weniger als im Vorjahr, wie aus dem Jahresbericht für 2017 hervorgeht, den die DUH jetzt veröffentlicht hat. Damit leisteten die Erlöse aus dem Abmahnen einen Beitrag von 26 Prozent zum Jahresetat der DUH von rund 8,3 Million Euro. Im Vorjahr lagen die Einnahmen aus dem Abmahnen noch bei rund 2,5 Millionen Euro. 2016 machten die Einnahmen aus dem Abmahngeschäft damit noch rund 30 Prozent des Jahresetats aus.

 

Der Grund für den Rückgang der Einnahmen ist unklar. Womöglich passen Unternehmen, die im Fokus der Umwelthilfe stehen, besser auf. Wie es heißt, werden Unternehmen geschult, um nicht in die Abmahnfalle zu tappen. Die DUH teilt in ihrem Jahresbericht erstmals mit, welchen Umfang das Geschäft mit dem Abmahnen hat. Demnach habe die DUH 2017 in mindestens 1560 Fällen ein Unternehmen abgemahnt. Üblicherweise wird mit der Abmahnung eine Gebühr fällig. Außerdem müssen sich die betroffenen Betriebe verpflichten, es nicht wieder zu tun, ansonsten drohen umso höhere Gebühren und ein Gerichtsverfahren. Laut Angaben der DUH kommt es in jedem vierten Fall zum Prozess. Die Umwelthilfe spricht von „rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr“. Die DUH schreibt, dass nur drei bis vier Prozent der Fälle vor Gericht von ihr verloren werden.

Zahlen stammen aus dem Jahr 2017

Weil die Zahlen aus dem Jahr 2017 stammen, spiegeln sich darin noch nicht Reaktionen auf den Vorstoß der CDU auf dem Bundesparteitag wider, der DUH den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat kurz vor Weihnachten im Zuge der Regierungsbefragung noch einmal unterstrichen, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins auf den Prüfstand gestellt werden soll. Ob dafür bereits erste Schritte unternommen wurden, ist unklar. Das Bundesfinanzministerium verweigerte auf Anfrage unserer Zeitung mit Hinweis auf das Steuergeheimnis die Auskunft. Es sei Sache des zuständigen Finanzamts für Körperschaften, den Fall zu prüfen.

Wenn die DUH die Gemeinnützigkeit verlöre, hätte dies noch keine unmittelbaren Folgen für das Abmahngeschäft. Abmahnen darf die Umwelthilfe, weil sie einer von bundesweit mehreren Dutzend eingetragenen Umwelt- und Verbraucherschutzvereinen ist, die vom Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtung“ bei der Überwachung von Verbraucherrechten anerkannt sind. Das Bundesamt für Justiz ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesjustizministeriums. Wie in Koalitionskreisen zu hören ist, hält die SPD die schützende Hand über die DUH. Innerhalb der Koalition habe die SPD abgelehnt, den Status der DUH als zur Klage berechtigter Umweltschutzverein zu überprüfen.

Wenn es nach der Umwelthilfe ginge, würde sie ihr Abmahngeschäft noch ausweiten. Sie fordert im Zuge der seit Januar überfälligen neuen Verordnung zur Kennzeichnung des Verbrauchs von Pkw (EnVKV), „dass die Kennzeichnungspflicht auf leichte Nutzfahrzeuge und Gebrauchtwagen ausgedehnt wird“. Das Bundeswirtschaftsministerium wird dieser Forderung aber nicht nachkommen. „Es ist nicht geplant, dass Gebrauchtwagen einbezogen werden“, teilte eine Sprecherin mit.

Geld von EU, Bund und Ländern

Die DUH räumt in ihrem Bericht ein, dass sie vor allem vom Staat und von der EU Geld bekommt: „Die wichtigste Finanzierungsquelle sind Zuschüsse von öffentlichen Institutionen (Bund, Länder, EU) sowie von Stiftungen.“ Insgesamt machten diese Zuschüsse 30 Prozent des Etats aus. Innerhalb der Bundesregierung gibt es jedoch Bestrebungen, die DUH von staatlichen Zuschüssen abzuschneiden. Wie aus dem Bundesverkehrsministerium zu hören ist, bekomme die Organisation derzeit keine Zuschüsse aus dem Haus von Andreas Scheuer (CSU) mehr für Projekte. Auch für die Zukunft sei dies nicht mehr geplant. Aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium hört man, dass es derzeit noch laufende Projekte gebe, aber in der Zukunft keine neuen mehr stattfinden sollten. Offensichtlich gibt es in Sachen Umwelthilfe beim Koalitionspartner aber eine andere Haltung. Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) teilt mit: „Es wird auch zukünftig Förderprogramme unseres Hauses geben, für die auch die DUH Anträge stellen kann.“ Und weiter: „Die DUH wird dabei nach dem Gleichheitsgrundsatz weder bevor- noch benachteiligt sein.“ Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel werde selbstverständlich überprüft. „Bisher gab es mit der DUH als Fördernehmer keine Beanstandungen.“