1. April: Verfassungsklage erlaubt Braucht das Land eine eigene verfassungsrechtliche Instanz, an die sich Bürger direkt wenden können? Ja – fand die grün-rote Landesregierung und machte zum 1. April den Weg zum baden-württembergischen Verfassungsgericht frei. Bürger können ihn beschreiten, wenn sie sich durch ein Landesgesetz oder eine Verordnung der Regierung in ihren Rechten verletzt sehen. Binnen eines halben Jahres haben 89 Bürger diese Möglichkeit genutzt. Die meisten Ansinnen waren aber gar nicht zulässig.

 

12. April: Wahlalter sinkt Seit 12. April kann im Südwesten wählen, wer 16 Jahre alt ist. Das ist ein Punkt im Koalitionsvertrag, den Grün-Rot in diesem Jahr umsetzte. Freilich gilt das Wahlrecht nur auf der kommunalen Ebene. Für Landtags- oder Bundestagswahlen muss man nach wie vor 18 sein. Wenn es um Oberbürgermeister geht wie in Singen oder Aalen konnten Jugendliche dort bereits mitmischen. Bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 dürfen es alle.