Im Schweizer Kanton Thurgau baut Jan Ullrich betrunken einen Unfall. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der frühere Radprofi könnte mit einer Geldbuße davonkommen.

Im Schweizer Kanton Thurgau baut Jan Ullrich betrunken einen Unfall. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der frühere Radprofi könnte mit einer Geldbuße davonkommen.

 

Bischofszell - Gegen den Ex-Radprofi Jan Ullrich sind wegen seines Autounfalls in der Schweiz strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden. Dabei könnte der einstige Sieger der Tour de France mit einer Geldbuße davonkommen, möglich wäre aber auch eine Haftstrafe, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau am Montag sagte.

„Wir haben eine Strafuntersuchung eröffnet wegen des Vorwurfs des Fahrens in qualifiziert angetrunkenem Zustand und Verletzung von Verkehrsregeln“, sagte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Stefan Haffter. Jeder Unfall mit Trunkenheitsverdacht müsse in der Schweiz als Offizialdelikt verfolgt werden.

Vorausgesetzt, dass es keine einschlägigen Vorstrafen gibt, könnten eine Geldbuße bis zu 180 Tagessätzen (maximal 3000 Franken/derzeit 2460 Euro) oder bis zu sechs Monate Gefängnis per Strafbefehl angeordnet werden. In schweren Fällen wären bei Verurteilung durch ein Gericht gar bis zu drei Jahre Haft möglich.

Ullrich hatte zugegeben, den Unfall mit zwei weiteren Fahrzeugen am vergangenen Montag unter Alkoholeinfluss und bei erhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Eine Atemluftprobe hatte 1,4 Promille ergeben. Das Ergebnis der Blutprobe steht noch aus.