Beim Bürgerbegehren zur finanziellen Beteiligung der Stadt Stuttgart an Stuttgart 21 sind die erforderlichen 20.000 Stimmen zusammengekommen.
Stuttgart - Jetzt ist es amtlich: Beim Bürgerbegehren zur finanziellen Beteiligung der Stadt Stuttgart am Bahnprojekt Stuttgart 21 sind die erforderlichen 20.000 Stimmen zusammengekommen. Wie die Stadt mitteilte, hat das Statistische Amt die Überprüfung der Unterschriften abgeschlossen. Die Zählung sei nach der Feststellung von 25.217 gültigen Signaturen abgebrochen worden.
Die Ergebnisse der Unterschriftenprüfung und der vorliegenden juristischen Gutachten bilden nach weiteren Angaben der Kommune die Grundlage für eine Beschlussvorlage an den Gemeinderat. Diese Vorlage werde derzeit vom Rechtsamt der Landeshauptstadt erarbeitet. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten 35.600 Unterschriften gezählt und diese im März Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) übergeben.
Entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg muss der Gemeinderat über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Das Thema wird nach Auskunft der Stadt nicht vor Ende Mai behandelt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz und das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 begründen das von ihnen gestartete Bürgerbegehren, das zu einem Bürgerentscheid führen soll, mit einer verfassungswidrigen Mischfinanzierung. Denn Stuttgart 21 sei eine Bundesaufgabe. Anstatt die rund 300 Millionen Euro aus der kommunalen Kasse für das insgesamt 4,1 Milliarden Euro teure Bahnprojekt auszugeben, sollte die Stadt die Mittel in Schulen und Kindergärten investieren, argumentieren die Stuttgart-21-Gegner.
2009 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart Klage abgewiesen
Aus ihrer Sicht ist das Bürgerbegehren der einzige Hebel, gegen die städtische Finanzierung von Stuttgart 21 zu klagen. Die Gegner rechnen damit, dass sich eine Mehrheit der Stadträte gegen das Bürgerbegehren wendet. Dagegen können die drei von den Gegnern bestimmten Vertrauensleute, darunter die Dokumentarfilmerin Sigrid Klausmann-Sittler, beim Regierungspräsidium Stuttgart Widerspruch einlegen. Die Gegner gehen davon aus, dass diese Behörde den Widerspruch ablehnt. Damit wäre dann der Weg für eine Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums beim Verwaltungsgericht Stuttgart frei.
Bereits nach der Übergabe von 67.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid im Jahr 2007 hatte ein Mitunterzeichner vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt. Auch sein Ziel war, den Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21 zu erreichen. Im Juli 2009 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage abgewiesen, weil aus Sicht der Richter das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig war.
Auch Schuster hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Denn die Stadt dürfe sich laut Grundgesetz an Bundesaufgaben, die ihr Vorteile brächten, beteiligen.