Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Frank Hahn vor dem Start des digitalen „Auto-Talks“ in unserer Redaktion. Foto: Peter Stolterfoht
Im digitalen „Auto-Talk“ unserer Redaktion gibt der erfahrene Stuttgarter Arbeitsrechtler Frank Hahn Rat. Viele Fragen drehen sich um die derzeit in vielen Firmen angebotenen Abfindungsprogramme – auch um das von Mercedes-Benz.
Die Stellenabbauprogramme in vielen Firmen der baden-württembergischen Industrie waren das zentrale Thema beim ersten digitalen „Auto-Talk“ unserer Redaktion mit dem Stuttgarter Arbeitsrechtler Frank Hahn. Die meist gestellte Frage lautete: Wie können Mitarbeiter die Höhe der angebotenen Abfindungssumme beurteilen, und welche Verhandlungsspielräume haben sie?
Was ist ein faires Abfindungsangebot?
Ein guter Maßstab sind die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, meint Frank Hahn. Meist liege der Vorschlag für Abfindungen zwischen einem halben und einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. „Wenn ich ein Abfindungsangebot unterbreitet bekomme, das in etwa einem Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung entspricht, ist es schon mal nicht unfair“, sagt Hahn. Für die persönliche Beurteilung sei zudem wichtig, in welchem Alter der Mitarbeiter ist und welche Chancen er am Arbeitsmarkt hat.
Der Arbeitsrechtler hält das vor wenigen Tagen veröffentlichte Angebot im Rahmen des Sparprogramms „Next Level Performance (NLP)“ für fair und „relativ großzügig“, da sich die Abfindungen in manchen Fällen auf mehr als zwei Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr summieren. Und ab dem Alter von 40 wird nicht mit den Beschäftigungsjahren multipliziert, sondern mit dem Alter.
Bei Mercedes-Benz läuft derzeit das Sparprogramm „Next Level Performance“. Foto: Kirill Kudryavtsev/AFP
Hahns Beispiel: Ein 47-Jähriger kann 34 Bruttomonatsgehälter plus einen Sockelbetrag von 22 500 Euro erhalten, außerdem eine Turboprämie von zehn Prozent, wenn er bis Ende Juli 2025 den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Hinzu können weitere sechs, in manchen Fällen sogar weitere neun Bruttomonatsgehälter als Turbozuschlag kommen.
Aber Vorsicht beim Rechnen: Abfindungen müssen versteuert werden. Deshalb ist es übrigens oft günstiger, die Auszahlung auf das Jahr nach dem Ausscheiden zu legen.
Welchen Verhandlungsspielraum haben die Mitarbeiter?
Anders als bei individuellen Abfindungen seien bei großen Programmen wie dem „NLP“ von Mercedes-Benz die Abfindungssummen fix, sagt Hahn – nicht zuletzt, weil sie mit dem Betriebsrat vereinbart wurden. Leitende Führungskräfte könnten aber eventuell über den Zeitpunkt des Ausscheidens und die Zeit der vorherigen Freistellung von der Arbeit verhandeln.
Auf welche Punkte sollten Mitarbeiter besonders achten?
Wo immer möglich sollten Mitarbeiter anstreben, dass ein Teil der Abfindung direkt vom Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt wird, da dies steuerlich begünstigt wird. Darauf ließen sich aber nicht alle Arbeitgeber ein.
Mercedes-Mitarbeitern rät Hahn außerdem ein Anrecht auf ein gutes Zeugnis in den Aufhebungsvertrag aufnehmen zu lassen, was im Standardentwurf nicht vorgesehen sei. Zu Vorsicht rate er außerdem bei einer Vertragsklausel, nach der sämtliche gegenseitigen Ansprüche mit dem Ausscheiden erledigt wären. Dies sei in Bezug auf finanzielle Forderungen in Ordnung, in der allgemeinen Form sehe er dies aber kritisch.