Der TV-Moderator Kachelmann kämpft zweieinhalb Jahre nach seinem Freispruch um Schadenersatz. Im Zivilprozess will er mehr als 13 000 Euro von seiner Ex-Geliebten Claudia D. Möglicherweise müssen nochmals Zeugen gehört werden.

Frankfurt - Jörg Kachelmanns hat nur Spott und Häme übrig für die Medienvertreter, die sich vor ihm im Saal E 1 des Landgerichts Frankfurt aufgebaut haben. Claudia D., seine Exgeliebte, sitzt nahezu unbeachtet neben ihrem Anwalt hinter der Wand aus Kameras. Sie trägt eine große schwarze Sonnenbrille und eine blonde, zum Zopf gebundene Perücke. Kachelmann trägt einen Schal um den Hals. Das einstige Liebespaar blickt sich in den wenigen Minuten, in denen die Öffentlichkeit im Saal bleiben darf, nicht an.

 

Es geht noch immer um die Folgen einer Nacht im Februar 2010. Claudia D. hatte den Wettermoderator wegen angeblicher Vergewaltigung angezeigt und ihn für 132 Tage ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach ihn das Landgericht Mannheim im Mai 2011 frei, der Freispruch ist rechtskräftig. Vor dem Landgericht Frankfurt fordert er nun in einem Zivilprozess exakt 13 352,69 Euro Schadensersatz von Claudia D. Es ist der dritte Termin in dieser Sache, zwei Versuche der gütlichen Einigung sind zuvor schon gescheitert.

Claudia D. glaubt, dass Kachelmann sie verhöhnen will

Gut 13 000 Euro habe Kachelmann im Strafprozess für Gutachten ausgegeben, um seine Unschuld zu beweisen. Das Geld will er nun von D. zurück. Zwei Stunden lang haben Claudia D. und Jörg Kachelmann am Mittwoch hinter verschlossenen Türen jeweils ihre Version der Nacht vorgetragen. Da es um intime Dinge geht, schloss die Kammer die Öffentlichkeit aus.

„Die Schilderungen widersprechen sich, kontroverser könnten sie gar nicht sein“, sagt Manfred Zipper, der Anwalt von Claudia D., hinterher vor dem Saal. Claudia D. sehe sich noch immer „als Opfer einer Straftat“. Und: „Sie meint, dass Herr Kachelmann sie mit diesem Verfahren verhöhnen möchte.“ Kachelmann selbst äußert sich nur knapp zum Verfahren. Wann er sein Ziel erreicht habe, wird er gefragt. „Wenn Recht und Gerechtigkeit hergestellt ist“, sagt er und fügt schließlich hinzu: „Ich bin sehr zuversichtlich.“

Vielleicht müssen dieselben Zeugen erneut befragt werden

Seine Mandantin habe „nicht bewusst gelogen, um Herrn Kachelmann ins Gefängnis zu bringen“, sagt der Anwalt Zipper. Genau dies muss Kachelmann beweisen, um vor der Zivilkammer Recht zu bekommen. Claudia D. bleibt trotz dem Freispruch für Kachelmann dabei, dass sie die Wahrheit gesagt habe.

Am 17. Dezember will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Entweder wird es dann zu einem Urteil kommen, oder – was wahrscheinlicher ist – die Kammer entscheidet sich dafür, in die Beweisaufnahme einzutreten. Das heißt, es könnten noch einmal dieselben Zeugen befragt werden, die schon in Mannheim ausgesagt haben. Claudia D. selbst spricht nicht in die Mikrofone. Sie lebe zurückgezogen, sagt ihr Anwalt. „Sie möchte ihre Ruhe haben.“