Lippenpiercings, Autos mit hochgezogener Heckpartie: Wo bleibt das Gesetz, das ästhetisches Empfinden schützt?

Zürich - Im Westen des 21. Jahrhunderts ist das Verletzen religiöser Gefühle weiterhin eine strafbare Handlung. Wie aber verhält es sich eigentlich mit ästhetischen Gefühlen? In einer säkularen, vermeintlich aufgeklärten, durch und durch ästhetisierten Welt, in der alle Menschen als Künstler und Kuratoren ihrer selbst wirken, wäre es nur logisch, einen entsprechenden Straftatbestand einzuführen. Aber weit gefehlt.