Oscar Pistorius könnte für den gewaltsamen Tod seiner Freundin schwerer bestraft werden als bisher gedacht. Seine Beschwerde gegen das erste Mordurteil wurde abgewiesen.

Johannesburg - Das Mordurteil gegen den südafrikanischen Sportler Oscar Pistorius bleibt bestehen. Das Verfassungsgericht des Landes habe die Beschwerde seines Mandanten gegen den Richterspruch abgewiesen, sagte Pistorius’ Anwalt Andrew Fawcett am Donnerstag. Als nächstes solle jetzt das Strafmaß festgelegt werden.

 

Der an beiden Unterschenkeln amputierte Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht zum 14. Februar 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen. Er selbst beteuerte stets, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und aus Angst geschossen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm dagegen vor, er habe Steenkamp nach einem Streit vorsätzlich getötet, zumindest aber wissen müssen, dass seine Schüsse tödlich sein würden.

2014 zu fünf Jahren verurteilt

In einem ersten Prozess wurde Pistorius im Herbst 2014 wegen Totschlags zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Im Oktober vergangenen Jahres wurde er in den Hausarrest entlassen. Im Dezember kippte ein Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz und befand Pistorius des Mordes schuldig.

Nachdem das Verfassungsgericht seinen Antrag auf ein Berufungsverfahren abgelehnt hat, drohen Pistorius jetzt nach südafrikanischem Recht mindestens 15 Jahre Haft, es sei denn, das Gericht sieht mildernde Umstände. Eine Anhörung zur Ermittlung des Strafmaßes ist für den 18. April angesetzt. Derzeit befindet sich der 29-jährige Pistorius noch im Hausarrest im Haus seines Onkels. Dieses darf er zwischen sieben Uhr morgens und zwölf Uhr mittags auch verlassen.

Das Verfahren gegen den Sprinter hatte nicht nur die Öffentlichkeit in Südafrika in seinen Bann gezogen. Noch im Sommer 2012 war Pistorius bei den Olympischen Spielen in London angetreten. Bei den Paralympics gewann er insgesamt sechs Goldmedaillen für Südafrika.