Eine 48-jährige Belgierin behauptet, die Tochter des früheren spanischen Königs zu sein. Ein Gericht hat die Vaterschaftsklage gegen Juan Carlos jetzt abgewiesen.

Madrid - Spaniens früherer König Juan Carlos muss sich nicht der Vaterschaftsklage einer Belgierin stellen. Der oberste Gerichtshof in Madrid wies am Mittwoch die Klage der 48-jährigen Ingrid Sartiau gegen den 77 Jahre alten Ex-Monarchen zurück. Die Richter entschieden mit sieben zu drei Stimmen, das Verfahren einzustellen. Sie gaben damit den Anträgen des früheren Königs und der Staatsanwaltschaft statt.

 

Zugleich lehnten sie den Antrag der Belgierin ab, Juan Carlos zur Vorlage einer DNA-Probe aufzufordern. Die Klägerin hatte behauptet, eine uneheliche Tochter des früheren Königs zu sein. Ihre Mutter habe 1965 in Marbella in Südspanien eine Romanze mit dem damaligen spanischen Prinzen gehabt, sagte sie. Zur Untermauerung ihres Klagegesuchs legte die Belgierin dem Gericht eine notarielle Erklärung ihrer Mutter vor.

Gericht nimmt eigene Entscheidung zurück

Das Gericht hatte die Klage im Januar zugelassen, nahm diese Entscheidung aber nun zurück. Es folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte ihren Antrag auf Zurückweisung der Klage damit begründet, dass die Belgierin keine ausreichenden Indizien für ihre Behauptung vorgelegt habe. Das Klagegesuch weise eine Reihe von Unstimmigkeiten und Widersprüchen auf, betonte die Staatsanwaltschaft.

Juan Carlos hatte von der Justiz nicht belangt werden können, solange er König war. Die spanische Verfassung sichert dem Monarchen eine umfassende Immunität zu. Der rechtliche Schutz fiel weg, als der König im Juni 2014 zugunsten seines Sohnes Felipe abdankte. Seither kann er von der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden, allerdings nur vor dem obersten Gerichtshof.

Das Königshaus wollte zur Entscheidung des Gerichts nicht Stellung nehmen. Man respektiere die Unabhängigkeit der Justiz, sagte ein Sprecher.