Wenn die Angeklagten im „Paradise“-Prozess ihr Schweigen brechen und ein Geständnis ablegen, könnte der Prozess vorzeitig zu Ende gegen. Jürgen Rudloff und Michael Beretin drohen dann allerdings mehrjährige Haftstrafen.

Stuttgart - Der Prozess um das Geschehen im Stuttgarter FKK-Klub Paradise geht womöglich in seine entscheidende Phase. Mit einer Erklärung gab die siebte Strafkammer des Landgerichts am Dienstag Einblick in ihre Beweiswürdigung und das damit in Frage kommende Strafmaß. Voraussetzung für einen so genannten Deal ist jedoch, dass alle drei Angeklagten „qualifizierte Geständnisse“ ablegen und vor Gericht reden. Der Hauptangeklagte Jürgen Rudloff, der Betreiber des Stuttgarter „Paradise“ und weiterer Klubs, muss danach mit einer Gefängnisstrafe im Bereich zwischen vier Jahren und neun Monaten und fünf Jahren und drei Monaten rechnen. Rudloff sitzt seit September 2017 als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft.

 

Aus Sicht des Gerichts war Rudloff zahlungsunwillig

Auf seinen Marketingchef und Pressesprecher Michael Beretin kommt danach eine Freiheitsstrafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten zu. Beide Männer sind wegen Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution und Betrug angeklagt. Nach nun fast 50 Tagen Verhandlungstagen sieht das Gericht viele Anklagepunkte sowohl im Rotlicht- als auch im Betrugsbereich für erhärtet. Es geht jedoch beim Betrugsvorwurf davon aus, dass Rudloff jederzeit zahlungsfähig gewesen sei – nicht jedoch zahlungswillig.

Eine Bewährungsstrafe könnte nur für den dritten Angeklagten, den Frankfurter Steuerberater Rudloffs, in Frage kommen. Er hat die Verträge mit den Investoren ausgefertigt und steht wegen Betruges vor Gericht. Zwischen einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und sechs Monaten könnte sein Strafmaß liegen.

Warten auf eine Antwort der Angeklagten

Am Freitag letzter Woche hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der Angeklagten zu rechtlichen Verständigungsgesprächen getroffen. Die Angeklagten wollen sich in den nächsten Tagen erklären. Im Raum steht immer noch die Vernehmung des Ex-„Paradise“-Geschäftsführers. Er war auf Basis eines Deals bereits im Dezember wegen Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.