Jugendschöffengericht Waiblingen Als Richter ohne Robe ist er vor dem Urteil gefragt

In den vergangenen zehn Jahren hat Manuel Ilg tiefe Einblicke ins Jugendrechtssystem bekommen. Foto: Gottfried Stoppel

Manuel Ilg aus Remshalden ist einer von etwa 7000 Schöffinnen und Schöffen in Baden-Württemberg. Seit zehn Jahren spricht er als Richter ohne Robe am Jugendschöffengericht Waiblingen Recht.

Fürs Pressefoto nimmt Manuel Ilg ganz allein auf der Richterbank Platz. An Verhandlungstagen sieht das anders aus. Da sitzen an der Stirnseite des Gerichtssaales neben ihm der hauptamtliche Richter, eine Mitschöffin und ein Protokollant. Als Manuel Ilg am Amtsgericht Waiblingen das Ehrenamt als Jugendschöffe übernahm, sei er an seinem ersten Verhandlungstag „furchtbar aufgeregt“ gewesen. „Ich war davor noch nie in einem Gerichtssaal“, erinnert sich der Lehrer an der Gewerblichen Schule in Waiblingen (GSWN).

 

Anfangs sei er der Jüngste unter den neu gewählten 64 Laienrichtern am Amtsgericht Waiblingen gewesen, erzählt Ilg. Bei ihm ging es nahezu nahtlos vom Hörsaal in den Gerichtssaal. 26 Jahre ist er jung, als er vor zehn Jahren Hauptschöffe in Waiblingen wird. Die Mindestaltersgrenze für Schöffen liegt bei 25 Jahren. Ilg steckte damals mitten in der Lehrer-Ausbildung. Davor studierte er an der Universität Stuttgart Deutsch, Geschichte und Gemeinschaftskunde.

Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter neu gewählt

Er fragte sich anfangs: „Bin ich in so jungen Jahren als Jugendschöffe an der richtigen Stelle?“ Andererseits reizte es ihn, als Nichtjurist in der Rechtsprechung mitzuwirken: „Die Demokratie ist mir wichtig“, sagt der Remshaldener und fügt an: „Das Schöffenamt ist eine wichtige Stütze unseres gesellschaftlichen Zusammenseins und unseres Staates.“

Über die kirchliche Jugendarbeit beim Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) erfährt er, dass alle fünf Jahre ehrenamtliche Richterinnen und Richter neu gewählt werden. Er bewirbt sich 2013 und wird fürs folgende Jahr genommen. In den vergangenen zehn Jahren hat Ilg tiefe Einblicke ins Jugendrechtssystem bekommen. Die Aufgabe habe ihm „die Augen geöffnet“, sagt der inzwischen 36-Jährige. Der Erziehungsgedanke stehe beim Jugendschöffengericht im Vordergrund, die „große Strafkeule“ solle nicht herausgeholt werden.

„Es geht bei uns in erster Linie darum, dass die jungen Menschen wieder in die richtige Spur zurückfinden.“ Für Manuel Ilg sind die Grenzentscheidungen die schwierigsten, erklärt er. „Denn bis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren gibt es ja die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Aber irgendwann kommt der Kipp-Punkt.“

Einen jungen Menschen hinter Gittern zu schicken, sei jedes Mal eine harte Entscheidung. Er könne sich noch gut an einen Fall im ersten Jahr erinnern. Es stand ein gravierendes Vergehen im Raum, und der Angeklagte hatte schon Vorstrafen. Am Ende war den Beteiligten relativ klar, dass dieser junge Mann eine Haftstrafe bekommt. Bei der Urteilsverkündung brach die Mutter in Tränen aus, es wurde laut im Gerichtssaal. Vergessen kann Ilg das Ganze bis heute nicht. Ab und an sei die Beweislage aber auch sehr undurchsichtig. „Da bleibt ein ungutes Gefühl beim Freispruch, weil wichtige Puzzlestücke fehlen.“ Doch es gelte eben der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, betont Ilg.

Das Ehrenamt verlangt den Schöffen einiges ab

Das gewichtige Ehrenamt verlangt den Schöffen einiges ab. „Es geht da wirklich um jeden einzelnen Fall und jeden jungen Menschen, der vor Gericht steht.“ Wie das Urteil bei der Beratung mit den zwei Laienrichtern und dem Vorsitzenden letztendlich zustande kommt, bleibt das sogenannte Beratungsgeheimnis und darf den Raum nicht verlassen. „Manchmal wird kontrovers diskutiert, manchmal geschieht die Urteilsfindung harmonisch“, sagt Ilg und betont: „Wichtig ist, dass danach bei allen Beteiligten Stillschweigen herrscht.“

In den vergangenen zehn Jahren hatte es Ilg als Schöffe mit den unterschiedlichsten Verbrechen zu tun. Oft geht es um Beleidigungen, Diebstähle, Drogen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, seltener um Vergewaltigung, schwere Raubüberfälle und gefährliche Körperverletzung. Manchmal wird das Jugendschöffengericht auch zum Jugendschutzgericht. Dann sind die Opfer der Straftaten Kinder oder Jugendliche und die Angeklagten Erwachsene – zum Beispiel bei Missbrauchsfällen. Vor der Verhandlung weiß Manuel Ilg so gut wie nichts über den Fall. In die Akten schauen, das darf er nicht: „Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“, heißt es in der kryptisch formulierten Strafprozessordnung. Dahinter steckt allerdings eine gute Idee: Die Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen an den Fall herangehen. Schließlich ergeht das Urteil „Im Namen des Volkes“.

Von den vielen Erfahrungen als Jugendschöffe habe er beruflich sehr profitiert, erklärt Manuel Ilg: „Jetzt kann ich als Lehrer vieles besser einordnen. Ich weiß, was es heißt, wenn meine Schüler in einer Gruppe von Freunden drin sind, die ihnen absolut nicht guttut. Oder wenn sie Sozialstunden ableisten müssen und kurz davor sind, ins Gefängnis zu kommen. Da bekommt man einen ganz anderen Blickwinkel im schulischen Alltag.“

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