Julia Klöckner Weshalb das Wahlrecht nicht gerecht ist – und doch die beste Lösung

Das Wahlrecht hat trotz aller Kritik eine hohe Akzeptanz. Foto: Fabian Strauch/dpa

Das aktuelle Wahlrecht ist nicht ideal. Zur Wahrheit gehört aber auch: Einen besseren Vorschlag hat noch niemand gemacht, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Wer ist drin – und wer ist draußen? Das fragt man nach jeder Bundestagswahl. Doch in diesem Jahr waren damit nicht einzelne Kandidaten gemeint. Sondern auch ganze Wahlkreise.

 

Es war die erste Bundestagswahl, die nach der Wahlrechtsreform von 2023 stattfand. Die Ampelkoalition hatte die Regelungen so überarbeitet, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten künftig auf 630 begrenzt ist. Das war dringend nötig – und hatte doch einen Preis: Erstmals sind nicht alle Wahlkreise im Bundestag vertreten. Vier sind draußen.

Keine bessere Alternative

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat auf eine neue Wahlrechtsreform gedrängt. Und sie hat in einem Punkt recht: Die aktuelle Lösung ist nicht ideal. Allerdings gilt auch: Solange keine bessere Alternative auf dem Tisch liegt, sollte insbesondere die Union aufpassen, dass sie sich nicht die Finger an dem Thema verbrennt.

Dass es so schwer ist, das Wahlrecht gerecht zu gestalten, liegt an speziellen Form, die es in Deutschland hat: ein Verhältniswahlrecht, bei der mit der Erststimme aber eben auch Personen gewählt werden. Das widerspricht sich eigentlich. Zugleich hat das Wahlrecht in dieser Form aber eine hohe Akzeptanz. Und das spricht dagegen, etwas Grundsätzliches daran zu ändern.

Schmerzhaft – aber verkraftbar

Die Regelung, die die Ampelkoalition 2023 beschlossen hat, ist deshalb sicher nicht ideal. Aber sie ist sowas wie die beste aller schlechten Lösungen. Letztlich sind es vier von insgesamt 299 Wahlkreisen, die nicht im Bundestag vertreten sind. Das ist schmerzhaft – aber verkraftbar.

Solange die Union keinen gerechteren Vorschlag hat, sollte sie nicht zu laut auf eine erneute Reform drängen. Sonst käme man fast auf die Idee, dass es insbesondere der CSU allein um ihre eigenen Kandidaten geht, die fast immer als Erststimmensieger in den Bundestag einziehen. Solche Eigeninteressen dürfen bei einer Wahlrechtsreform aber keine Rolle spielen. Das wäre wohl wirklich ungerecht.

Weitere Themen