Julian Assange kommt frei Täter und Opfer zugleich
Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, kommt frei – taugt aber nicht zur Heldenfigur, meint StZ-Autor Armin Käfer.
Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, kommt frei – taugt aber nicht zur Heldenfigur, meint StZ-Autor Armin Käfer.
Nein, der Umstand, dass der Hacker-Heroe Julian Assange auf freien Fuß kommt, ist kein „Sieg für die Pressefreiheit“. Diesem Missverständnis erliegen in Deutschland sogar Mitglieder der Bundesregierung. Es ist ein Sieg diplomatischer Klugheit über autoritär anmutende Vergeltungsabsichten, das salomonische Ende eines Dramas, das nicht als Ruhmeskapitel in die Geschichte der Rechtsstaatlichkeit eingehen wird. Aber mit Pressefreiheit hat Assanges Treiben nur am Rande zu tun.
Sein Fall wirft die Frage auf, ob es illegal sein kann, illegales Staatshandeln publik zu machen. Assange hat auf der von ihm gegründeten Enthüllungsplattform Wikileaks Geheimunterlagen veröffentlicht, die Kriegsverbrechen, militärische Fehlentscheidungen und Korruption bei den US-Einsätzen in Afghanistan und im Irak dokumentierten. Er hat damit aber auch Soldaten und Informanten gefährdet, deren Leben aufs Spiel gesetzt. Ganz zu schweigen von seiner dubiosen Rolle als Talkmaster in Putins Staatsfernsehen Russia Today, Sympathisant der rechtspopulistischen Tea-Party-Bewegung und Helfershelfer bei Donald Trumps erstem (erfolgreichen) Versuch, das Weiße Haus zu erobern.
Was seine eigenen Angelegenheiten betrifft, weswegen ihm mehr als ein Jahrzehnt lang die Freiheit verwehrt war, so ist Assange Täter und Leidtragender zugleich. Zur Heldenfigur taugt er nicht, auch nicht zum Superman der Pressefreiheit. Wie alle anderen Grundrechte gilt diese keineswegs absolut. Sie schwebt nicht über allen übrigen Verfassungsgarantien, findet ihre Schranken vielmehr dort, wo die Grundrechte anderer beeinträchtigt sein könnten. Von solchen Erwägungen hat Assange sich nicht beirren lassen. Das ist die Dialektik seiner Art von Aufklärung – er hat auch die Möglichkeiten fataler Kollateralschäden in Kauf genommen. Ganz abgesehen davon: Hochverrat ist in jedem Staat der Welt strafbar – wenn auch nicht überall 175 Jahre Haft oder gar die Todesstrafe drohen wie in seinem Fall.
Der ist voller Widersprüche, bietet vielerlei Projektionsflächen für Verschwörungsmythen. Zu diesen zählt das von Assanges Anhängern gehegte Narrativ einer Unrechtsjustiz in den USA. Paradoxerweise fand es beim gleichen Publikum Gehör, das von selbiger Justiz Wunderwerke erhofft bei dem Versuch, Donald Trump das Handwerk zu legen, bevor er noch einmal Präsident werden kann. Assange hatte ein Leidensgeschichte zu erdulden. Er litt unter den Bedingungen seiner Isolation und wäre daran fast zerbrochen. Zum Symbolfigur freiheitlicher Ideen taugt er freilich nicht. Nach sieben Jahren als politischer Flüchtling in der Londoner Botschaft Ecuadors und weiteren sechs Jahren Haft hat er eine harte Strafe verbüßt, noch bevor eine solche Strafe rechtmäßig gegen ihn verhängt werden konnte.
Insofern ist es human und politisch klug, dass die zuvor dämonisierte US-Justiz ihm nun einen Pakt angeboten hat, der ihm ein Schuldeingeständnis abverlangt, das seinen innersten Überzeugungen und denen seiner Verehrer widersprechen mag, ihm aber eine Heimkehr in Freiheit ermöglicht. Der Pakt entlastet auch den US-Präsidenten Joe Biden, der es sich vor einer ohnehin heiklen Wahl nicht leisten kann, liberale Anhänger zu verprellen, die mit Assange sympathisieren, obwohl dessen libertäres Denken am anderen Ende des politischen Spektrums zu verorten ist. Für das Kleingedruckte dieses Dramas interessieren sich ohnehin nicht mehr allzu viele. Inzwischen leben wir in einer Zeit, in der Trollfabriken und Fake-News-Fabrikanten für mehr Furore sorgen als Enthüllungsplattformen.