Das Erlebnis ist einige Jahre her. Kai Winkler, ein junger Mann mit Lernbehinderung, hat seinen Weg gemacht – und ist seit dem 1. April 2019 regulär beschäftigt. Er arbeitet im Einzelhandel. In einem Stuttgarter Supermarkt, in dem er ebenfalls als Praktikant begonnen hatte, hat er sich Schritt für Schritt mehr Kompetenzen erarbeitet. Er ist nun verantwortlich für die Bestellungen der Weinabteilung und darf seit Kurzem auch kassieren. „Schaut Euch den Kai an, was der geschafft hat. Das könnt Ihr auch erreichen.“ Das sage sein Chef inzwischen zu neuen Praktikanten mit Behinderung, wenn sie bei ihnen anfingen. Es gibt Worte, die vergisst man nicht – auch im Positiven.
Sie sind nicht gegen die Werkstatt, sondern für „mehr Optionen“
„Kai ist ein Vorzeigemensch – warum sollte das nicht auch bei anderen gehen“, findet Marco Pisacreta, der zum Treffen auf dem Stadtteilbauernhof Bad Cannstatt eingeladen hat. Dort macht der 23-Jährige seinen Freiwilligendienst. Der, hofft er, bringt ihn einer regulären Beschäftigung näher. Neben ihm sitzt ein weiterer Mitstreiter: Luk Bornhak ist 17 Jahre alt, geht auf ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Er ist als „Inklusionsaktivist“ auf Instagram aktiv: all_inklusive heißt sein meinungsstarker Account. Eines der Themen, über die Luk schreibt, bewegt alle drei gleichermaßen. „Es fehlt an inklusiven Arbeitsplätzen“, sagt er.
Gemeinsam fordern sie Berufschancen für Menschen mit Behinderung – und zwar auch, wenn sie als ehemalige Förderschüler keinen Abschluss vorweisen könnten. Es müsse (mehr) Alternativen zur Werkstatt geben. Den Werkstattlohn sehen sie als viel zu niedrig an. Die Mitarbeitenden aus der Werkstatt besäßen nicht einmal ein Streikrecht, weil sie als arbeitnehmerähnlich eingestuft sind, kritisiert Luk. Abschaffen wollen sie die Werkstätten jedoch nicht. „Wir kämpfen für mehr Optionen“, erklärt der Schüler.
Die Stadt will Tätigkeiten finden für Menschen mit Behinderung
Auch die Behindertenbeauftragte der Stadt, Jennifer Langer, sieht wie schon ihre Vorgängerin Simone Fischer Nachholbedarf bei inklusiven Arbeitsplätzen. Sie höre „leider viel zu oft, wie schwer es Menschen mit Behinderung fällt, die so wichtigen Schritte in ein selbstbestimmtes Leben mit einem eigenen Job zu gehen“, berichtet sie auf Anfrage. In ihrer Sprechstunde sei das immer wieder Thema. „Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrer und Arbeitgeber kommen auf mich zu und fragen um Rat, wie es besser gelingt, dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz finden“, so Langer. Sie bezeichnet es als „Bruch, dass sich an eine inklusive Kita- und Schulzeit keine inklusive Berufsschulzeit anschließt“. Positivbeispiele kennt sie zwar: „Aber die möchte ich nicht wie die Nadel im Heuhaufen suchen.“
Das Arbeitsteam von morgen müsse selbstverständlich aus Menschen mit und ohne Behinderung bestehen, betont sie. Die Stadt wolle hier eine Vorbildrolle einnehmen – ermöglicht durch das Inklusionspaket 2.0, das der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2020/21 beschlossen hat. So ist die Behindertenbeauftragte dabei, Tätigkeiten zu finden, um Absolventen der SBBZ inklusive Arbeitsplätze zu ermöglichen. Derzeit ist sie in der Phase der Evaluierung, im Dezember wird sie ihre Ergebnisse vorstellen.
Die Ausgleichsabgabe finden sie zu niedrig
Bei der Stadt bewegt sich hier also etwas. Die drei jungen Männer vom Stadtteilbauernhof sehen allerdings alle Arbeitgeber in der Pflicht. Marco Pisacreta findet, die Unternehmen sollten sich nicht mehr billig freikaufen können, wenn sie die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung nicht erfüllen. Sein Vorschlag: die Ausgleichsabgabe „ums Zehnfache“ erhöhen. „Wir können der Gesellschaft mehr geben, wenn die Gesellschaft es zulässt“, ist er überzeugt. Der 23-Jährige wurde mit Zerebralparese geboren, die zu Bewegungsstörungen führt. Fußball spielt er trotzdem. Die inklusive Mannschaft beim TSV Musberg hat er gegründet. Aber das eine ist, eine Fußballmannschaft zu gründen – das andere, einen Arbeitgeber und eine passende Stelle zu finden. Pisacreta hat vor dem Freiwilligendienst Praktika absolviert – mit unterschiedlichen Erfahrungen. In einem Pflegeheim saß er an der Pforte „und durfte fast gar nichts machen“. Er habe den anderen beim Arbeiten zugesehen. Beim Stadtteilbauernhof läuft es besser. Hier traut man ihm etwas zu, lässt ihm aber auch seine Zeit. Morgens richtet er das Tierfutter. Er hilft bei der Fütterung und führt Kindergruppen über den Hof. „Da bekomme ich viel Lob, dass ich das richtig gut mache“, sagt er. Er würde gerne in einer Kita arbeiten, sagt Pisacreta. Wie übrigens auch Luk Bornhak. Journalist nennt der Schüler als weiteren Traumberuf.
„Ich habe mich von unten hochgearbeitet“
Für Kai Winkler hat sich ein Traum erfüllt: der von einem regulären Verdienst. Ihm macht die Arbeit im Supermarkt „Spaß“. Er findet es toll, dass sein Chef ihn behandele wie jeden anderen auch. Wenn er doch mal Hilfe brauche, könne er eine Kollegin fragen. „Ich bin stolz, was ich erreicht habe“, sagt er. „Ich habe mich von unten hochgearbeitet.“
Inklusionspaket 2.0
Schwerpunkt
Das Inklusionspaket 2.0 enthält Vorhaben in Höhe von rund acht Millionen Euro. Ein Schwerpunkt bildet die Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt und selbstbestimmt in der Stadtgesellschaft leben und arbeiten können“, so die Stadt in einer Mitteilung. Auf der Internetseite www.stuttgart.de/wege-in-die-arbeit hat diese zusammengestellt, wie Menschen mit wesentlicher Behinderung unterstützt werden, die oft keinen Schulabschluss haben. Das macht den Übergang von der Schule in den Beruf schwerer. Das Inklusionspaket 2.0 ist Teil der Bemühungen der Stadt, die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen, die auch das Arbeitsleben umfasst.
Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die im Schnitt 20 oder mehr Arbeitnehmer im Monat beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen: Mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden, also von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Erfüllt ein Unternehmen die Beschäftigungsquote nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an, die je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zwischen 125 Euro und 320 Euro im Monat beträgt. vv