Ein junger Mann taucht Anfang September im Böblinger Polizeirevier auf, zwei seiner Schneidezähne in der Hand. Nicht nur seine Zähne sind ausgeschlagen, er hat auch Kratzer am Hals, Schürfwunden, sein Ohr ist geschwollen, auf dem T-Shirt sind Blutspritzer. Zugeschlagen haben soll unter anderem ein junger Mann, der sich am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Böblingen verantworten musste. Und das war nicht die einzige Prügelei, in die der Angeklagte verwickelt gewesen sein soll.
Kurz zuvor war der junge Mann, der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, mit dem späteren Geschädigten und einem weiteren Freund in ein Waldstück in Böblingen gefahren. Dort kam es zum Streit. Der Angeklagte warf seinem damaligen Freund vor, sich mit dessen Ex-Freundin getroffen zu haben, für die der Angeklagte offenbar immer noch Gefühle hegte. „Ich konnte meine Wut nicht kontrollieren“, sagt er am Dienstag gegenüber Richter Ralf Rose. Die Zähne ausgeschlagen haben soll aber der andere Freund, der an dem Tag im Wald gewesen sei.
Doch auch der Angeklagte fügte dem Opfer schwere Verletzungen zu: einen Bruch der unteren Augenhöhle, auch das Jochbein und die Kieferhöhle waren gebrochen, sodass sogar eine Operation nötig war. Die Zähne des Opfers sind mittlerweile wieder eingesetzt. Der Mann auf der Anklagebank gibt die Taten ohne Umschweife zu und entschuldigt sich: „Das sollte so nicht vorkommen.“
Prügelei in der S-Bahn einige Monate zuvor
Doch damit nicht genug: Einige Monate zuvor war es an der S-Bahn-Station Stadtmitte in Stuttgart zu einer Prügelei gekommen, in der der Angeklagte, der in Marokko geboren wurde und mit neun Jahren gemeinsam mit seiner Mutter nach Deutschland gekommen war, eine entscheidende Rolle gespielt haben soll. Auch in diesem Fall lautet die Anklage auf gefährliche Körperverletzung. Im Zeugenstand sagen drei junge Männer aus, die im März an der S-Bahn-Station auf eine Gruppe junger Männer traf, in der sich auch der Angeklagte befand.
Laut ihren Zeugenaussagen habe einer der drei Männer wohl einen Kommentar über die Lautstärke der anderen Gruppe abgegeben, woraufhin sich ein Streit entwickelt haben soll, in dessen Zuge einem der drei wohl zwei Ohrfeigen verpasst worden seien. Der Angeklagte habe das Opfer außerdem am Boden festgehalten, dann hätten sich die prügelnden Männer in einer S-Bahn aus dem Staub gemacht. Neben blauen Flecken trug das Opfer auch eine Nasenprellung davon.
„Ich bin ein sensibler Mensch und lerne noch vom Leben“
Der junge Mann auf der Anklagebank ist groß gewachsen, sein Körperbau kräftig – niemand, von dem man einen Schlag abbekommen möchte. Sein Gesichtsausdruck und die Art, wie er spricht, wirken allerdings eher kindlich. In seinem Schluss-Statement sagt er: „Ich habe das aus der Emotion heraus gemacht“, und bittet um eine weitere Chance. Die Untersuchungshaft sei sehr hart, er vermisse seine Mutter und habe aus den Fehlern gelernt. „Ich bin ein sensibler Mensch und lerne noch vom Leben“, sagt er.
Mit zahlreichen Vorstrafen belastet
In der Gerichtsverhandlung wird aber deutlich, dass er bereits mehrere Vorstrafen hat. Zum Zeitpunkt der Taten war er außerdem auf Bewährung. Mehrere Angebote und Chancen, sich zu ändern, habe er laut Richter Rose nicht angenommen oder sei einfach nicht aufgetaucht. Seine Arbeitsstelle habe er gekündigt, weil ihm acht Stunden Arbeit zu anstrengend gewesen seien. „Ein Mindestmaß an Eigeninitiative ist nötig“, sagt der Richter. Auch die Frequenz an Prügeleien sei zu hoch, ist er sich mit dem Staatsanwalt einig. Deshalb verurteilt Rose den jungen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, drei Monate weniger, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.