Etwa 25 Stuttgart-21-Gegner haben den Baumschützer Karl Braig begleitet – erst ins Rathaus und dann zum Amtsgericht. Er war am 3. Dezember 2015 auf die Trauerweide in Feuerbach geklettert. Vergangene Woche stand er vor Gericht.

Feuerbach - Karl Braig steht auf dem Rathaus-Flur vor dem Dienstzimmer von Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Er benutzt die weiße Sprechanlage, sucht den Klingelknopf und klopft schließlich an das sichtverblendende Glas, um sich bemerkbar zu machen. Der 61-jährige Baumschützer hat eine Erklärung vorbereitet, die er Kuhn gerne persönlich übergeben würde: Es geht darin unter anderem um das Projekt Stuttgart 21, die Fällung der Trauerweide am Bahnhof Feuerbach im Dezember 2015, um den Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro, den ihm das Ordnungsamt geschickt hat, und um die Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart, zu der Braig in knapp einer Stunde geladen ist.

 

Hinter Braig auf dem Rathausflur haben sich rund 25 Mitstreiter und Stuttgart-21-Gegner im Halbkreis aufgebaut, auch Mitglieder der „Initiative Feuerbach für K 21“ sind dabei. Jeder hält ein Plakat oder Transparent mit einer anderen Aufschrift hoch. „Wir fordern: Grundrecht für die Natur“, steht auf einem. Nach Minuten kommt Kuhn aus seinen Büroräumen. Als er die Gruppe vor sich sieht, macht er wortlos kehrt und verschwindet wieder in seinem Dienstbereich: „Schade, dass ein Oberbürgermeister nicht souverän genug ist, die Bürger und Bürgerinnen zu empfangen“, kommentiert Braig den Auftritt. Die Gruppe um Braig überreicht die Erklärung dann zwei Vertretern der Gemeinderatsfraktion von SÖS-Linke-Plus und versammelt sich später vor dem Büro von Bürgermeister Martin Schairer. Sein Referent Hermann Karpf kommt heraus und nimmt die Resolution entgegen.

Karl Braig war in aller Frühe auf die Trauerweide geklettert.

Am 3. Dezember 2015 war Karl Braig in aller Frühe auf die Trauerweide am Bahnhof Feuerbach geklettert. Der Baumschützer saß bereits auf einem Ast, als Arbeiter der mit der Fällung der Weide beauftragten Firma in einem Spezialfahrzeug auf den Platz nahe der Unterführung Kremser Straße fuhren und die Polizei mit einem größeren Aufgebot dort anrückte.

„Etwa gegen 7 Uhr waren wir vor Ort“, sagte am vergangenen Montag bei der Gerichtsverhandlung ein als Zeuge geladener Polizist. Gegen 7.55 Uhr sei über ein Polizeifahrzeug mit Lautsprecheranlage die erste von drei Durchsagen erfolgt. Baumschützer Karl Braig und etwa 30 Personen, die an diesem Morgen gegen die Fällung des Baumes protestierten, wurden von der Polizei aufgefordert, den direkten Bereich rund um die Trauerweide zu verlassen. Als Ersatzfläche für die Versammlung sei den Protestierenden der Platz vor dem Telekom-Gebäude (ehemaliges Postgebäude) angeboten wurden, sagte der Polizist vor Gericht. Um 9.58 Uhr wurde Braig an diesem Dezembermorgen von Kräften eines Spezialeinsatzkommandos von dem Baum geholt. Braig fragte bei der Gerichtsverhandlung den Polizisten, nach seinem Eindruck von dem Geschehnissen an dem fraglichen Morgen: „Das war eine friedliche Demonstration“, sagte der Polizeibeamte: Auch das Herunterholen vom Baum sei völlig gewaltlos vonstatten gegangen.

Braig berief sich vergangenen Montag bei der Verhandlung auf Paragraf 8 des Grundgesetzes. „Das Versammlungsrecht ist ein fundamentales Recht zur Beteiligung am gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess, vor allem für diejenigen, die nicht in der Lage sind, sich Abgeordnete oder bestimmte Entscheidungen zu kaufen“, sagte Braig und fügte an: „Wenn sich Menschen dieses Recht nehmen, dürfen sie weder mit einem Strafbefehl noch mit einem Bußgeldbescheid belangt werden.“ Die öffentliche Sicherheit sei an jenem 3. Dezember nicht gefährdet gewesen, da von den Protestierenden keine Gefahr ausgegangen – „weder körperlich noch psychisch“, betonte Braig und fragte vor Gericht: „Welche Ordnung könnte denn dann gefährdet sein? Die Ordnung, dass alles so weiterläuft wie bisher – dann würde aber das Demonstrationsrecht falsch gedeutet.“

Die Richterin betonte bei der Urteilsbegründung, die Aktion sei darauf ausgerichtet gewesen, die Baumfällarbeiten zu behindern. „Über zwei Stunden konnten die Arbeiten nicht umgesetzt werden“, sagte sie. Der dreimaligen Aufforderung, den Platz zu verlassen und sich an anderer Stelle zu versammeln, sei der Besagte nicht nachgekommen. Die Äußerung der Meinungsfreiheit habe dort ihre Grenzen, wo die öffentliche Ordnung gestört werde. Der Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro sei folglich rechtlich nicht zu beanstanden. Braig kündigt an, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Man werde sich eine „Rechtsprechung, die keine ist, sondern nur der verlängerte Arm der Politik“ nicht gefallen lassen, sagt Braig auf Nachfrage der Nord-Rundschau. Vor Gericht hielt der Parkschützer auch ein Plädoyer für jenen Baum, den die Deutsche Bahn am 3. Dezember 2015 fällen ließ, um an dieser Stelle einen Kran für die Stuttgart-21-Bauarbeiten aufzubauen: „Es geht darum, dass die DB AG meint, auf einer planfestgestellten Fläche nach eigenem Belieben verfügen und Bäume fällen zu können, was nicht dem geltenden Recht entspricht“, sagte Braig vor Gericht.

Die „Initiative Feuerbach für K 21“ hat Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet

Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat bereits darauf verwiesen, dass die Fällung auf der planfestgestellten Baustelleneinrichtungsfläche rechtens war (die Nord-Rundschau berichtete). Mitglieder der „Initiative Feuerbach für K 21“ haben nach eigenen Angaben wegen der Rodung Anzeige nach Paragraf 304 Strafgesetzbuch wegen „Gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ gegen die DB und das Eba bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Auf der anderen Seite des Bahnhofs hätte es auf einer Fläche an der Siemensstraße einen Alternativstandort für den Kran gegeben, sagen sie: „Für jeden, der mit einem einfachen Zirkel umgehen kann, wäre das eine naheliegende Lösung gewesen“, meint Rudolf Pfleiderer, stellvertretender Sprecher des Landesnaturschutzverbandes in Stuttgart.