Justiz in Stuttgart Angstfrei in den Zeugenstand
Viele Zeugen haben Angst, vor Gericht auszusagen und bei der Aussage im Gerichtssaal dem mutmaßlichen Täter zu begegnen. Zeugenbegleiter und psychosoziale Prozessbegleiter können helfen.
Viele Zeugen haben Angst, vor Gericht auszusagen und bei der Aussage im Gerichtssaal dem mutmaßlichen Täter zu begegnen. Zeugenbegleiter und psychosoziale Prozessbegleiter können helfen.
Stuttgart - Auf manche Fälle kommt man nicht gleich, wenn man von Zeugenbegleitung spricht. Der Richter Matthias Merz erinnert sich an den Zehnjährigen, der das „Abzocken“ eines Handys auf dem Schulhof beobachtet hatte und nun als Zeuge aussagen sollte. Er hatte Angst, obwohl er in die Tat überhaupt nicht verwickelt war. Oder an die „sehr betagte, geistig total fitte“ Frau, die körperlich schwach war. Mit ihren „weit über 90“ brauchte sie jemanden, der ihr ins Taxi half, sie am Gericht angekommen in den Saal brachte, und mit ihr im Taxi wieder zurück von Stuttgart nach Böblingen fuhr, wo sie wohnte und eine wichtige Beobachtung als Zeugin gemacht hatte.
In beiden Fällen sprangen Ehrenamtliche von Prävent Sozial ein, der gemeinnützigen GmbH, deren Aufsichtratsvorsitzender der Richter am Oberlandesgericht ist. Für den Juristen, der eine Vielzahl solcher Fälle auch aus seiner Zeit als Staatsanwalt kennt, sind sie ein Beweis dafür, dass nicht nur die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fälle mit einer Zeugenbegleitung und psychosozialer Prozessbegleitung besser laufen können. Angstfreie Zeugen sind bessere Zeugen, und die Menschlichkeit komme so auch nicht zu kurz. In Stuttgart koordiniert Prävent Sozial diese Arbeit seit 20 Jahren.
Zeugenbegleitung bedeutet, dass ein Zeuge vor dem Verfahren die Abläufe erklärt bekommt, das Gericht, wenn gewünscht, besichtigen kann und über die Rolle des Zeugen aufgeklärt wird. Auch eine Begleitung am Prozesstag ist möglich, um das Sicherheitsgefühl zu stärken. Die psychosoziale Prozessbegleitung, seit 2017 gesetzlich verankert, sieht vor, dass „besonders schutzbedürftige Personen“ von qualifiziertem Personal ab Beginn des Ermittlungsverfahrens begleitet werden. Das können Betroffene schwerer Gewalttaten mit starken physischen und psychischen Folgen sein, Opfer von Sexualdelikten oder durch eine Behinderung eingeschränkte Menschen, erläutert Justizminister Guido Wolf (CDU).
Aus seiner Sicht habe sich die psychosoziale Prozessbegleitung bewährt. Auf der Justizministerkonferenz hätten sich die Länder dafür ausgesprochen, „über eine Verpflichtung des Gerichts nachzudenken, wonach minderjährigen Verletzten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Amts wegen eine psychosoziale Prozessbegleitung beizuordnen ist“, ohne dass erst ein Antrag gestellt werden müsse. Er sei auch dafür, die psychosoziale Prozessbegleitung auf extreme Fälle häuslicher Gewalt auszudehnen, betont Wolf. Auf 20 Jahre Arbeit und etwa 2100 Fälle blickt Prävent Sozial, die die psychosoziale Zeugenbegleitung in Stuttgart koordiniert und ausübt, zurück. Eigentlich sei zu diesem Anlass ein großer Fachtag zum Thema geplant gewesen, das Pressegespräch am Freitag nur der Auftakt des Jubiläumsjahres. Doch die Coronapandemie habe dies vereitelt.
Aus der Praxis berichtete die 62-jährige ehrenamtliche Zeugenbegleiterin Bonita Fein. Sie stieß 2005 dazu, als sie auf einem Ausflug des Bewährungshilfevereins im Zug saß mit Tina Neubauer. Die Sozialpädagogin arbeitet hauptamtlich bei Prävent Sozial und sprach über ihre Arbeit. Da habe sie sich entschieden, dort mitzumachen, berichtet Fein. Es sei ein gutes Gefühl, den Zeugen die Angst nehmen zu können. Das Allerschlimmste sei für die Opfer, den Angeklagten zu begegnen, das erlebe sie immer wieder. „Wir nehmen die Angst, motivieren die Zeugen zu reden und bringen sie auch mal zum Lachen, das entspannt“, erzählt sie. In der Tasche hat sie immer einen Anti-Stress-Ball, den man drücken kann. „Das hilft.“