Bislang trugen nur Richter, Staatsanwälte und Anwälte eine Robe. Künftig werden auch die knapp 1900 Rechtspfleger im Südwesten eine Amtstracht tragen. Die Roben werden vom Staat gestellt.

Stuttgart - Rechtspfleger tragen in Baden-Württemberg künftig bei wichtigen Terminen eine Robe. Dies teilte Justizminister Guido Wolf (CDU) in Stuttgart mit. Sie nähmen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch richterliche Tätigkeiten wahr. „Sie entscheiden wie Richter unabhängig und eigenverantwortlich und sind nur an Recht und Gesetz gebunden.“ Es sei deshalb folgerichtig, dass auch sie eine Amtstracht trügen.

 

Bislang tragen nur Richter, Staatsanwälte und Anwälte eine Robe. Im Südwesten gibt es knapp 1 900 Rechtspfleger. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungen aber auch Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten.

Der Staat bezahlt die Roben für die Rechtspfleger

Wolf sagte: „Die Robe ist ein wichtiges Symbol: Auf die Unparteilichkeit und Objektivität der aufseiten des Gerichts auftretenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist Verlass.“ Damit sie künftig Amtstracht in den zur Verhandlung oder zur Verkündung einer Entscheidung bestimmten Sitzungen tragen können, wurde eine gesetzliche Neuregelung notwendig.

Richter und Staatsanwälte tragen Roben mit Samtbesatz, so nun neuerdings auch die Rechtspfleger. Bei Urkundsbeamten ist es Wollbesatz. Dafür gibt es eine entsprechende Regelung. Dafür, dass Rechtsanwälte eine Robe mit Seiden-Besatz tragen, gibt es heute keine explizite gesetzliche Vorschrift mehr, berichtete eine Sprecherin des Justizministeriums. Urkundsbeamte und Rechtspfleger bekommen die Robe vom Staat gestellt. Richter und Staatsanwälte bezahlen sie hingegen selbst.