Das Justizopfer Harry Wörz und das Land Baden-Württemberg wollen eine Lösung im Streit um eine weitere Entschädigung. Wörz saß jahrelang unschuldig im Gefängnis. Im Streit ums Geld wird nun spitz gerechnet.

Stuttgart - Mehr als fünf Jahre nach seiner Rehabilitation kämpft Harry Wörz noch immer mit der Justiz in Baden-Württemberg. Der heute 49-Jährige ist noch immer nicht angemessen entschädigt worden für das Fehlurteil, das ihn 1998 für viereinhalb Jahre unschuldig hinter Gitter gebracht hatte. „Es gibt kein neues Angebot vom Land“, sagt Wörz und tritt damit Meldungen der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft von vergangener Woche entgegen. Er hatte zunächst gedacht, es käme endlich Bewegung in den festgefahrenen Streit. Nach Rückversicherung bei seiner Anwältin Sandra Forkert -Hosser stamme das Angebot vom 4. Januar dieses Jahres. Das aber sei „nur unwesentlich nachgebessert“, sagt Wörz.

 

Nach einem bundesweit einmaligen Marathon durch die Gerichte – dreimal war sein Fall vor dem Bundesgerichtshof – wurde Wörz schließlich im Dezember 2012 endgültig rehabilitiert. Sein Leben aber hat er seit seiner Verhaftung, krank geworden durch die psychischen Belastungen der Strafverfolgung, nicht mehr im Griff. Wörz leide, so die Gutachter, an posttraumatischen Belastungsstörungen, er ist bis Ende 2016 berufsunfähig geschrieben.

Die Tat wurde nie aufgeklärt

Er hegt einen tiefen Groll gegenüber Polizei und Staatsanwälten, die ihn unerbittlich verfolgt hatten: „Die haben mein Leben zerstört und mir mein Kind gestohlen.“ Wie einseitig die Strafverfolger ermittelt hatten, war im Zuge mehrerer Gerichtsverfahren deutlich geworden. Seine damals getrennt von ihm lebende Frau war 1997 mit einem Schal fast zu Tode gewürgt worden. Die frühere Polizistin ist seither ein schwerer Pflegefall, sie kann sich nicht mehr mitteilen. Der zur Tatzeit zweijährige gemeinsame Sohn wuchs bei ihren Eltern auf. Wer die Tat verübte, wurde nie aufgeklärt. Nach dem endgültigen Freispruch von Wörz war gegen ihren damaligen Geliebten ermittelt worden, einen Polizisten. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Wer die Tat verübte, wurde nie aufgeklärt. Auch das treibt Wörz um, auch deshalb kommt er von der Geschichte nicht los.

Der zähe Streit um weitere Entschädigungszahlungen zerrt zudem an seinen Nerven. Der Staat hatte Wörz zwar bereits knapp 156 000 Euro zugebilligt für die Jahre seit seiner Verhaftung 1997 bis zu seiner Entlassung 2001, das Finanzamt habe ihn dafür kräftig zur Kasse gebeten. Seine Ansprüche hat er 2011 geltend gemacht, Wörz forderte zusätzlich 86 000 Euro für die weiteren Verdienstausfälle sowie die Erstattung weiterer Kosten von rund 26 000 Euro – etwa für Möbel seiner nach der Inhaftierung aufgelösten Wohnung. Zudem fordert Wörz die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente über das Jahr 2016 hinaus. Das Land lehnte eine Einigung im Vorfeld ab.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist an einer Einmalzahlung interessiert

Im Juli 2014 reichte Wörz deshalb Klage beim Landgericht Karlsruhe ein – erst ein Jahr später fand die erste Güteverhandlung statt. Das „großzügige Angebot“ des Landes in sechsstelliger Höhe aber, so sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, sei „ohne Begründung“ abgelehnt worden. Der Presse gegenüber rechnete Wörz daraufhin vor, dass er damit gerade einmal auf Hartz-IV-Niveau gekommen wäre.

Die Generalstaatsanwaltschaft will mit einer Einmalzahlung alle Ansprüche aus der Vergangenheit und für die Zukunft abgelten. Das sei auch im Sinne von Herrn Wörz, meint der Sprecher. Damit soll auch eine fortdauernde Berufsunfähigkeit des 49-Jährigen bis zum Eintritt ins Rentenalter abgedeckt werden. Natürlich nicht in voller Höhe. Denn es müsse die „überholende Kausalität“ berücksichtigt werden: Wenn Wörz, sagt der Sprecher, beispielsweise in drei Jahren aufgrund eines Unfalls berufsunfähig würde, müsste das Land nicht zahlen. Das Land will dieses Risiko in der Einmalzahlung berücksichtigt sehen, preismindernd. Das wiederum empört Wörz zutiefst.

Dennoch sind Wörz und seine Anwältin an einer Lösung interessiert. Das Angebot vom Januar wird nun in all seinen Auswirkungen auf Rente, Steuer, Sozialabgaben konkret durchgerechnet.