Die Regierung einigt sich nach zähem Ringen auf ein großes Migrationspaket – aber in der Unionsfraktion rumort es. Denn die Hürden für das sogenannte Abschiebegewahrsam bleiben hoch.

Berlin - Für den Bundesinnenminister ist der Kabinettsbeschluss vom Mittwochvormittag der Beweis, dass diese Regierung „total handlungsfähig“ ist. Es gebe, so Horst Seehofer (CSU) mit Blick auf die anhaltenden Gerüchte über ein nahendes Koalitionsende und ein mögliches Jamaika-Bündnis, „keine denkbare Konstellation, in der wir als unionsgeführtes Innenministerium mehr erreichen könnten“.

 

Tatsächlich gehört das aus drei Teilen bestehende Gesetzespaket zur Migration, das nun auf den Weg gebracht worden ist, zu den zentralen Vorhaben der Koalition. Gerade Seehofers „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ kommt doppelte Bedeutung zu, da die Unionsfraktion dessen Billigung im Bundeskabinett zur Voraussetzung dafür gemacht hatte, das ein anderes wichtiges Projekt, das Einwanderungsgesetz, im Bundestag behandelt wird. Der Weg dafür ist nun frei, es soll vor dem Sommer verabschiedet werden.

Inhaltlich ist das Abschiebegesetz für CDU und CSU, die sich intern auf einen härteren Kurs verständigt haben, ohnehin zentral, während die SPD in Gestalt ihres innenpolitisches Sprechers Burkhard Lischka die konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften „wichtiger als neue gesetzliche Regelungen“ findet. Das erklärt den Unmut in der Union, der dem eigenen Minister entgegenschlägt, da einige Punkte früherer Fassungen nicht mehr enthalten sind. So hat Justizministerin Katarina Barley (SPD) Seehofer von manchen rechtsstaatlichen Bedenken überzeugt.

Zahl der Abschiebehaftplätze soll verdoppelt werden

Nun ärgern sich die Innenpolitiker in der Union, dass die Hürden für den Ausreisegewahrsam relativ hoch bleiben und die neue „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ wieder in einen festeren Aufenthaltstitel zurückverwandelt wird, wenn Flüchtlinge doch noch bei der Identitätsfeststellung mitwirken. Dass Flüchtlingsräten keine ursprünglich von Seehofer angestrebte Strafe mehr droht, wenn sie Abschiebetermine an Betroffene verraten, ist den Christdemokraten ebenso ein Dorn im Auge wie der Verzicht auf neue polizeiliche Befugnisse für das Betreten der Wohnung von ausreisepflichtigen Personen.

Letzteres rechtfertigt der Bundesinnenminister damit, dass ein solcher Eingriff in die Länderkompetenzen zu einer Zustimmungspflicht im Bundesrat geführt hätte, was sein Ministerium angesichts einer grünen Sperrminorität in der Länderkammer auf jeden Fall vermeiden wollte. Wie überhaupt Seehofer Kritik beiseite wischt, da sein Gesetz „ein Vielfaches“ mehr an Abschiebungen erreiche als der Ist-Zustand.

So muss künftig mit Sanktionen rechnen, wer nicht bei der Klärung seiner Identität mitwirkt – diese Personen dürfen keine Arbeit aufnehmen, dürfen ihren Wohnsitz nicht verlassen und müssen mit bis zu 5000 Euro Bußgeld rechnen. Sie können in sogenannte Mitwirkungshaft genommen werden, damit sie Behördentermine nicht absichtlich versäumen. Um ein Untertauchen vor der Abschiebung zu verhindern, werden die rechtlichen Hürden für die Sicherungshaft gesenkt. Bisher gibt es bei rund 240 000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Deutschland nur rund 480 Abschiebehaftplätze – diese Zahl soll auf rund 1000 verdoppelt werden, durch Neubauten in den Ländern, aber auch durch die vorübergehende Aussetzung des Trennungsgebots, dass die Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen im selben Gebäude untersagt. Die Schwelle für die Abschiebung von straffällig gewordenen Asylbewerbern wird gesenkt Voraussetzung ist nicht mehr ein Jahr, sondern nur noch ein halbes Jahr Freiheitsstrafe.

Sprachkurse auch für abgelehnte Asylbewerber?

Die Leistungen für Asylbewerber werden auch angepasst. Wer schon in einem anderen EU-Land einen Schutzstatus erhalten oder beantragt hat, soll in Deutschland nur noch bei der Rückkehr dorthin unterstützt werden beziehungsweise ein reduziertes Taschengeld erhalten – dies betrifft insgesamt 39 000 Personen.

Während die Union das Gesetz von SPD-Mann Hubertus Heil positiv sieht, gilt für ein zweites Vorhaben zur beruflichen Integration das Gegenteil. „Das Gesetz von Hubertus Heil ist in letzter Minute auf die Tagesordnung gesetzt worden, um die Zustimmung der SPD zum Gesamtpaket zu bekommen“, kritisiert Fraktionsvize Thorsten Frei – obwohl Seehofer und die anderen Unionsminister zugestimmt haben: „Dass auch abgelehnte Asylbewerber nach neun Monaten berufsbezogene Sprachkurse erhalten sollen, finden wir höchst problematisch, da ihre Bleibeperspektive schlecht ist.” Man werde im parlamentarischen Verfahren Änderungen verlangen – ebenso beim Rückführungsgesetz, „wo wir uns mehr gewünscht haben“.