Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit wird geprüft, ob ein Mensch überhaupt in der Lage ist, sich zu erinnern. Untersucht werden ferner die Qualität der Aussage und schließlich deren Zuverlässigkeit. Dies hat laut Greuel nichts mit Traumaforschung zu tun, die von Kachelmann-Anwalt Schwenn immer wieder kritisiert wurde. Wenn durch ein Trauma die Erinnerung gelöscht sei, könne die Aussagetüchtigkeit nicht überprüft werden, sagte Greuel. „Wenn ich nichts im Gedächtnis habe, kann ich nichts aussagen.“

Schwenn sieht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ex-Geliebten vor allem durch rechtsmedizinischen Gutachten bestätigt. Zwei Rechtsmediziner halten die Aussage der 38-Jährigen für widersprüchlich. Zudem hatte die Frau zugeben müssen, dass sie viel früher als zunächst behauptet Kontakt zu einer anderen Ex-Geliebten hatte. „Ich würde eine Verurteilung mit dieser Beweislage für objektiv willkürlich halten“, sagte Schwenn am Rande der Verhandlung.

 

Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. Dann soll der Psychiater Hartmut Pleines vernommen werden. Er verfolgt im Auftrag der Gerichts die Verhandlung, um Kachelmanns Schuldfähigkeit zu beurteilen. Kachelmann selbst schweigt in dem Prozess.