Das Höchste Gericht in Israel hat entschieden, dass der Nachlass des Kafka-Freundes Max Brod in Israel bleibt. Das Marbacher Literaturarchiv hat das Nachsehen.

Kultur: Stefan Kister (kir)

Stuttgart - Kafkas Briefe bleiben in Israel. Mit diesem Urteil des Höchsten Gerichts in Jerusalem geht ein jahrelang währender Rechtsstreit zu Ende, dessen verwinkelte Züge bisweilen dem Geiste des Prager Autors mehr entsprachen, als man es von einer eher äußerlichen Frage des materialen Nachlebens seines Werks erwartet hätte.

 

Die Briefe sind Teil des etwa 40 000 Seiten umfassenden Nachlasses des Kafka-Freundes Max Brod. Dreimal ist die Israelin Eva Hoffe, die sich als rechtmäßige Erbin der Hinterlassenschaften sieht, nun vor den Schranken des Rechts gescheitert. Der größte Teil des Nachlasses stammt aus der Feder Max Brods, der zu Lebzeiten größere Wertschätzung genossen hat als Kafka, dessen Werk er gleich zweimal vor dem Untergang bewahrt hat: erst vor dem eigenen Vernichtungswunsch, dann vor dem der nationalsozialistischen Bücherverbrenner. Von Kafka befinden sich Briefe, Manuskripte und Sonstiges darunter, allerdings nichts, was dazu zwänge, die Geschichte dieses Autors neu zu schreiben.

Nach Brods Tod 1968 ging der Nachlass an Max Brods Sekretärin Esther Hoffe. Sie verkaufte 1988 für damals 3,5 Millionen D-Mark das Manuskript des Romans „Der Prozess“ an das Deutsche Literaturarchiv in Marbach. 2007 ist Esther Hoffe in Tel Aviv gestorben. Laut dem Testament Brods sollten nach ihrem Tod ihre beiden Töchter veranlassen, dass „die Manuskripte, Briefe und sonstigen Urkunden der Bibliothek der Hebräischen Universität in Jerusalem oder der Staatlichen Bibliothek Tel Aviv oder einem anderen öffentlichen Archiv im In- oder Ausland zur Aufbewahrung übergeben werden.“

Kampf um das kulturelle Erbe Israels

An der Deutung dieses Passus’ entzündete sich der Streit: Handelt es sich um gleichberechtigte Optionen oder um eine eindeutige Rangfolge? Das Gericht hat letztere Lesart nun bestätigt. Die Dokumente gehen an die Israelische Nationalbibliothek in Jerusalem. Brod habe nicht gewollt, „dass sein Nachlass an den Meistbietenden verkauft wird“, heißt es in dem Urteil. Das heißt nun auch, dass sich Marbach von dem Wunsch, weitere Teile des in israelischen und Schweizer Tresoren lagernden Besitzes zu erwerben, endgültig verabschieden muss. Das Deutsche Literaturarchiv will das Urteil nicht kommentieren. Sein Leiter Ulrich Raulff gratuliert den Kollegen in Jerusalem und fügt hinzu: „Wir unterhalten seit Jahren freundschaftliche Beziehungen zu ihnen und teilen uns gern mit ihnen die anstehenden Aufgaben der Konservierung, Erschließung und Erforschung der Papiere von Max Brod.“

Bei der Auseinandersetzung, die teilweise sehr polemisch – vor allem gegen Hoffes Tochter Eva – geführt wurde, ging es auch um die Frage, wem der jüdische Autor Kafka gehört. Der Fall wurde zu einem Paradebeispiel stilisiert, an dem sich der Kampf um das kulturelle Erbe Israels zu erweisen habe.

Die Nationalbibliothek in Jerusalem zeigt sich nach dem Urteil erfreut: „Dies ist ein Freudentag für alle Kulturliebhaber – in Israel und auf der ganzen Welt“, jubelt der Vorstandsvorsitzende David Blumberg und verspricht, den Besitz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Großteil von Kafkas schriftlichem Nachlass wurde von Brod den Nichten des Autors übergeben, die ihn ihrerseits der Bodleian Library in Oxford überließen.