Anwohnern und Passanten an der Pelargusstraße kritisierten die Fällung eines Blauglockenbaums und zweifelten die Rechtmäßigkeit an. Die Stadt stellt nun klar: die Sache ist rechtlich einwandfrei.

Stuttgart - Für manche ist der Verlust eines Baumes wie der Verlust eines Freundes – ein sehr bewegender Einschnitt. Nicht anders geht es Anwohnern an der Pelargusstraße 2. Ihr Freund der Baum ist weg. Gefällt am Freitag aus Sicherheitsgründen. Die Hausverwaltung meinte, dass der Baum inzwischen „zu groß“ geworden sei. Nun beschädige das Wurzelwerk den Gehweg, und es bestehe „Gefahr für die Leitungen“ der städtischen Straßenbeleuchtung“.

 

Der Anwalt Alexis Gossweiler, auch Anwohner in der Pelargusstraße, formulierte den Unmut der Bürger in einem Schreiben an die Stadtverwaltung. Darin zweifelt er auch die Rechtmäßigkeit der Fällung an. „Gab es in diesem Fall eine Einzelprüfung? Hat das Liegenschaftsamt beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt die zwingend vorgeschriebene Genehmigung beantragt? Wurde ein Gutachten über diesen Baum erstellt?“, fragte Gossweiler.

Fällung rechtswidrig?

Die Antwort der Stadt aus dem Referaten Städtebau und Umwelt kam prompt am Montag: „Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung zu beantragen.“ Weiter heißt es: „Das Entfernen des Blauglockenbaums an der Pelargusstraße wurde genehmigt, da es durch die Wurzeln zu Brüchen im Asphalt auf dem Bürgersteig gekommen ist. Es sind bereits Stolperfallen entstanden. Die Schäden werden sich vergrößern, wenn der Baum weiter wächst. Daher hat die Stadt Stuttgart die Fällung des Baumes genehmigt.“

Auch die Stadt ist daran interessiert, dass der Baumbestand eher wächst statt abnimmt. Daher gab die Verwaltung folgenden Ratschlag: „Die Stadt empfiehlt dem Eigentümer nach der Entfernung des Baumes zwei Bäume in Säulenform zu pflanzen.“