Einheitliche Vorgaben sollen die dritte Corona-Welle brechen, die Länder müssen dafür auf Kompetenzen verzichten. Ein Schnellverfahren im Parlament wird es aber nicht geben.

Berlin - Die bundeseinheitliche Notbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kommt – aber nicht so schnell wie von der Berliner Regierungskoalition erhofft. Am Dienstag brachte das Kabinett die Reform des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg. Geplant ist, dass Lockerungen von Corona-Beschränkungen wieder zurückgenommen werden müssen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 je 100 000 Einwohner steigt. Weil die Opposition nicht zustimmt, kann er nicht im Schnellverfahren beschlossen werden. Ein Überblick.