Bund und Länder wollen den Bau von Mietwohnungen ankurbeln. Investoren können jetzt auf bessere Bedingungen für Sonderabschreibungen hoffen. Davon würden auch Kommunen im Südwesten profitieren.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Wer in den nächsten Jahren Mietwohnungen baut, kann sich unter bestimmten Bedingungen auf eine bessere steuerliche Förderungen einstellen. Offenbar ist die schwarz-rote Bundesregierung bereit, Investoren bessere Abschreibungsmöglichkeiten zu gewähren, wenn sie in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt schnell Mietwohnungen bauen. In Baden-Württemberg können rund hundert Gemeinden von dieser Regel profitieren. Dazu zählen unter anderem die Landeshauptstadt Stuttgart, der Speckgürtel darum herum sowie Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Konstanz, aber auch viele Mittelstädte. Gelten soll die Sonderabschreibungsmöglichkeit in Städten und Gemeinden, die laut der aktuellen Wohngeldverordnung in den Mietstufen IV bis VI eingestuft sind.

 

Um den Bau von dringend benötigten Mietwohnungen zu beschleunigen, ist das Kanzleramt offenbar entschlossen, die Baukostenobergrenze für die Inanspruchnahme dieser Sonderabschreibungen von 3000 auf 3500 Euro je Quadratmeter zu erhöhen. Das berichtet die FAZ unter Berufung auf einen Brief des Kanzleramts an die Länder.

„Mietwohnungsbau muss sich für die Investoren lohnen“

Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zeigte sich gegenüber unserer Zeitung erleichtert über diese Entwicklung, auch wenn sie sich ursprünglich für eine noch großzügigere Deckelung der Baukosten auf ein Niveau von 4000 Euro ausgesprochen hat. „Ich begrüße nachdrücklich die Initiative der Bundesregierung. Wir brauchen dringend – vor allem in den unteren und mittleren Preissegmenten - mehr Mietwohnungen. Diese werden aber nur gebaut, wenn sich das für die Investoren auch lohnt.“

Damit spendet Hoffmeister-Kraut in gewisser Weise Vorschusslorbeeren für die Berliner Koalition, denn das Schreiben aus dem Kanzleramt liegt der eigenen Landesregierung noch nicht vor. Um in den Genuss der neuen Sonderabschreibung zu kommen, sollen Investoren den Bauantrag bis 2021 stellen. Damit die Steuererleichterungen nicht zum Bau von Luxuswohnungen genutzt werden, werden die Baukosten gedeckelt. Wo der Deckel genau liegen soll, ist umstritten. Laut den Angaben des Bundesrats könnten mit der avisierten Neuregelung einschließlich der regulären Abschreibungsmöglichkeiten von zwei Prozent in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Wachsende Einwohnerzahl verschärft Wohnungsmangel

Die Länderkammer muss dem Gesetzesvorhaben an diesem Freitag allerdings erst noch zustimmen. Dem Vernehmen nach steht dem Ja aus Baden-Württemberg nichts im Wege. Allerdings ist es, wie zu hören war, bis zuletzt in der Abstimmung gewesen.

Tatsächlich hat die Verständigung zwischen Bund und Ländern bei dem Thema sich hingezogen. Der Bundesrat hatte das Thema Mietwohnungsneubau Ende 2018 überraschend von der Tagesordnung genommen. Die Länder hatten im Blick auf den Gesetzentwurf des Bundes angeregt, einerseits eine Mietobergrenze für derart geförderte Wohnungen zu definieren und andererseits die Deckelung der Baukosten auf 3000 Euro als nicht ausreichend kritisiert. Seither herrschte Funkstille zwischen Bund und Ländern. Mit dem Brief aus dem Kanzleramt kommt wieder Bewegung ins Spiel. Im Bundesrat steht das Thema an diesem Freitag erneut zur Abstimmung an. Wird die erhöhte Sonderabschreibung beschlossen, kommt das immerhin zu einem passenden Zeitpunkt. Gerade hat das Statistische Bundesamt die neuen Einwohnerzahlen veröffentlicht. In der Bundesrepublik leben mittlerweile mehr als 83 Millionen Bürger. Im Südwesten lag die Einwohnerzahl Ende 2018 bei 11,07 Millionen Menschen; das sind 46 000 mehr als im Jahr zuvor. Damit wächst der Bedarf an Wohnungen weiter.

„Wo Bauen teuer ist, wie gerade hier bei uns im Südwesten, reichen die im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgeschlagenen Wertgrenzen für die förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht aus“, sagte Hoffmeister-Kraut unserer Zeitung. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Ich plädiere deswegen dafür, im weiteren Verfahren die Wertgrenzen anzuheben, damit überall schnell mehr bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Nur so kann auch in Baden-Württemberg der Zweck der Initiative erreicht werden.“