Justizminister Heiko Maas (SPD) will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Künftig soll nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person".

Justizminister Heiko Maas (SPD) will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Künftig soll nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person".

 

Berlin - Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen.

Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas (SPD) vor, der den anderen Ministerien am Freitag zur Abstimmung zugesandt wurde.

Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Und auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob die Weitergabe gegen Entgelt erfolgt, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte. Über den Beginn der Ministeriumsabstimmung hatte zuerst der Berliner "Tagesspiegel" berichtet.

Maas erweitert damit den zu schützenden Kreis auf Erwachsene. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen aus sexuellen Motiven Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen (Grooming), wie die Zeitung schreibt. Nach deutschem Recht ist es bisher nicht strafbar, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden, Spielen oder in der Sauna zu handeln. Mit der Ausweitung würden dem Blatt zufolge nun auch Betrunkene in der Öffentlichkeit oder blutende Gewaltopfer besser vor ungewollter Ablichtung geschützt.

Anlass für den Vorstoß war die Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy, der im Internet Bilder nackter Kinder angekauft hatte.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere Änderungen des Sexualstrafrechts, wie die Zeitung "Welt" berichtet. Demnach soll die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten verlängert werden: Statt wie bisher ab dem 21. Lebensjahr des Opfers setzt die Verjährung künftig erst ab dem 30. Lebensjahr ein. Auch der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen wird dem Bericht zufolge erweitert. Gerichte hatten Aushilfslehrer in der Vergangenheit von diesem Tatvorwurf freigesprochen, weil sie kein "Obhutsverhältnis" zu den Schülern unterhielten.