Kampf gegen Rechtsextremismus Der Staat rüstet auf gegen rechts

Blumen liegen vor der Synagoge in Hamburg, an der Stelle, an dem ein Mordversuch auf einen jüdischen Studenten verübt wurde. Foto: AFP/MORRIS MAC MATZEN

Terror, Gewalt und der Verdacht auf rechte Netzwerke bei Polizei und Armee – der Rechtsextremismus gilt als derzeit größte Sicherheitsgefahr. Was unternimmt der Staat? Eine Zwischenbilanz ein Jahr nach dem Anschlag von Halle.

Berlin - Es ist eine Szene, die Horst Seehofer nicht vergessen wird. Als der Bundesinnenminister am Tag nach dem Anschlag auf die Synagoge von Halle den Tatort besucht, ruft ein junger Mann auf der Straße in die Stille hinein: „Ihr könnt uns nicht beschützen.“ Der Satz sei für ihn wie ein Stich ins Herz gewesen, sagt Seehofer einige Tage später im Bundestag. Die Reihe von Anschlägen, Drohbriefen und Vorfällen bei den Sicherheitsbehörden reißt nicht ab. Ein Überblick.

 

Wo liegen die Schwerpunkte rechtsextremer Bedrohung?

Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten ist 2019 um knapp zehn Prozent auf einen neuen Höchststand von 22 342 gestiegen. Der Verfassungsschutz zählt in Deutschland 32 000 Rechtsextremisten. Die am stärksten gewachsene Bedrohung trifft Jüdinnen und Juden: Ihnen gilt knapp ein Zehntel dieser Angriffe. Die Zahl der antisemitisch motivierten Straftaten wuchs um 13 Prozent auf 2032, mehr als 93 Prozent haben einen klar rechtsextremistischen Hintergrund. Der Anschlag auf die Synagoge von Halle, der sich an diesem Freitag jährt, hat in der Öffentlichkeit die Bedrohungslage verdeutlicht. Ein wachsendes Problem ist rechtsextremistischer Hass im Internet. Dazu gehören Bedrohungen, Nötigungen, fremdenfeindliche Kommentare und Beleidigungen. Das Bundeskriminalamt ordnet mehr als drei Viertel aller entsprechenden Kommentare dem rechtsextremen Spektrum zu. Die meisten dieser Taten bleiben ungeahndet. Jenseits der wachsenden Gefahr von Gewalt gibt es ein weiteres gesellschaftliches Problem von Hassrede im Netz: Der Mechanismus, dass eine kleine Minderheit von Nutzern in der Lage ist, eine Deutungsmacht zu erringen und so andere Nutzer mundtot macht. Experten nennen diesen Effekt „silencing“. Etwa die Hälfte der in Studien befragten Internetnutzer gibt an, sich infolge von Hasspostings seltener zu ihrer politischen Meinung zu bekennen.

Wie ist die Lage bei den Sicherheitsbehörden?

Die Nachrichten über Hitlerbilder in Chatgruppen von Polizisten und rechtsextreme Vorfälle reißen nicht ab. In einer seit mehr als zwei Jahren andauernden Drohbriefserie unter der Signatur eines „NSU 2.0“ führt eine Spur direkt zur Polizei, weil die persönlichen Daten von Bedrohten aus Polizeicomputern abgerufen wurden. Die Dimension des Problems in den Sicherheitsbehörden wurde nun erstmals in einem Lagebild erfasst. Ergebnis: Es gibt nach Überzeugung des Bundesinnenministers kein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus. Diese Bilanz zog Seehofer am Dienstag bei der Vorstellung des Lageberichts in Berlin. Darin sind zwar hunderte Fälle aufgelistet, allerdings verweist Seehofer darauf, dass mehr als 99 Prozent der Polizeibeamten „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“ stünden. Dennoch sei jeder einzelne Fall eine Schande. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang kündigte an, die Fälle nicht isoliert zu betrachten, sondern aufzuklären, ob es Netzwerkstrukturen von Rechtsextremisten gebe, die ihre Verbindungen ausbauten. Hierzu ist ein Detail interessant: In jeden dritten Verdachtsfall bei den Landespolizeien waren mehrere Personen gleichzeitig involviert. Der Bericht, dessen Erfassungszeitraum Ende März endet, beinhaltet nicht die jüngst entdeckten Serien rechtsextremer Umtriebe zum Beispiel bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Bei den Landespolizeien wurden laut Bericht 319 Fälle gezählt, bei den Bundessicherheitsbehörden gab es 58 Verdachtsfälle. Bei der Bundeswehr ermittelt der Militärische Abschirmdienst in mehr als 1000 Verdachtsfällen, Details wurden nicht genannt.

Was haben die Bundesregierung und die Länder seither getan?

Das vergangene Jahr wirkte wie eine Art Weckruf – die Bundesregierung bewertet Rechtsextremismus als derzeit größte Bedrohung und macht deshalb auf verschiedenen Ebenen Ernst. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnte kürzlich: „Wegschauen ist nicht mehr erlaubt.“ Es ist ein Kabinettsausschuss zum Thema eingerichtet worden. Innenminister Seehofer kündigte nach dem Anschlag von Halle vor knapp einem Jahr einen Sechs-Punkte-Plan an. Dazu gehören Verbote mehrerer rechtsextremistischer Organisationen, aber vor allem mehr Personal und eine schlagkräftigere Struktur für das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz.

Um die Gefahren besser zu erkennen, übernimmt man Instrumente aus dem Kampf gegen Islamismus – mit dem so genannten „Radar Rechts“ sollen Gefährderbiografien nach bestimmten Kriterien ausgewertet werden. Mitte Juni hat der Bundestag außerdem ein Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz beschlossen. Danach soll künftig härter bestraft werden, wer online beleidigt oder bedroht, und soziale Plattformen wie Facebook sollen die entsprechenden Daten künftig ans BKA melden. Genau deshalb ist das Gesetz noch nicht in Kraft: dagegen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.

Sind die Sicherheitsbehörden besser gegen Attentate gerüstet?

Am Anschlag von Halle, aber auch schon am Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke einige Monate zuvor und im Fall der Mordanschläge von Hanau lässt sich ein besonderes Problem erkennen: Längst schon haben es die Sicherheitsbehörden nicht mehr mit fest organisierten Terrorgruppen zu tun. Das Prinzip des „führerlosen Widerstands“ ist in rechtsextremen Kreisen verbreitet. Terroristen bewegen sich, wenn überhaupt, in losen Strukturen oder treten wie in Halle als radikalisierte Einzeltäter auf, auch wenn sie sich in eine globale Ideologie oder Verschwörungserzählung eingebunden sehen. Das stellt Ermittler vor ein riesiges Problem. Mehr Aufmerksamkeit soll künftig auf den Internetplattformen liegen, auf denen man hofft, mutmaßliche Täter zu erkennen.

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