Kampfdrohnen für die Bundeswehr Das schießende Auge
Der Streit um die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen könnte bald beigelegt sein. Die SPD signalisiert ihre Zustimmung – unter Bedingungen. Was bedeutet das konkret? Ein Überblick.
Der Streit um die Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen könnte bald beigelegt sein. Die SPD signalisiert ihre Zustimmung – unter Bedingungen. Was bedeutet das konkret? Ein Überblick.
Berlin - CDU/CSU und das Verteidigungsministerium sprechen sich schon seit Jahren dafür aus, die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszurüsten. Da inzwischen auch der Koalitionspartner SPD nach langem Sträuben und unter bestimmten Bedingungen seine Zustimmung signalisiert, könnte sich der Bundestag noch in diesem Jahr damit befassen. Die Nutzung unbemannter Kampfdrohnen ist allerdings höchst umstritten.
Warum wird jetzt darüber diskutiert?
Union und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart, dass die Entscheidung über die Beschaffung bewaffneter Drohnen durch den Bundestag erst nach einer ausführlichen Debatte über das Thema fallen soll. Das Verteidigungsministerium führte in den vergangenen Wochen öffentliche Diskussionen durch und hat dem Parlament nun seinen Bericht dazu vorgelegt, der Grundlage für eine Entscheidung der Abgeordneten sein soll. Darin heißt es, die Bewaffnung der Bundeswehrdrohnen „entspräche heutigen Einsatzrealitäten und ist dringend geboten“.
Besitzt die Bundeswehr bereits Drohnen?
Ja, allerdings keine bewaffneten. Die Exemplare im Einsatz sind mit Kameras ausgestattet und dienen der Aufklärung. Bei den Auslandsmissionen der Bundeswehr in Afghanistan und in Mali kommt derzeit das israelische Fabrikat Heron 1 zum Einsatz. Ab 2021 soll die Bundeswehr fünf Drohnen des Nachfolgemodells Heron TP bekommen, das mit Luft-Boden-Raketen bewaffnet werden kann. Perspektivisch setzt Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) auf die mit Frankreich, Italien und Spanien vereinbarte Entwicklung einer Eurodrohne, die ebenfalls mit Waffen bestückt werden können soll. Mit der Serienreife dieser europäischen Drohne ist aber frühestens 2025 zu rechnen.
Der Einsatz von Drohnen ist mittlerweile weltweit üblich, auch bei der deutschen Luftwaffe. Die Fluggeräte der Bundeswehr sind unbemannt und werden aus der Ferne gesteuert. Die Piloten sitzen dabei in einem Container im Einsatzgebiet und beobachten die Kameraaufnahmen der Drohnen auf einem Bildschirm. So können etwa Konvois der Bundeswehr aus der Luft begleitet und die Soldaten am Boden vor möglichen Gefahren wie Straßensperren oder verdächtigen Menschenansammlungen gewarnt werden. Die Heron 1 sieht aus wie ein kleines Flugzeug mit einer Spannweite von gut 16,5 Metern und kann mit bis zu 27 Stunden wesentlich länger in der Luft bleiben als ein bemanntes Kampfflugzeug, während die Drohnenpiloten am Boden nach einigen Stunden ausgewechselt werden. Die Heron 1 hat eine Reichweite von mehr als 1000 Kilometern und kann auf rund 200 Stundenkilometer beschleunigen, damit ist sie deutlich langsamer als ein Kampfjet.
Bundeswehr und Verteidigungsministerium argumentieren mit einem besseren Schutz der Soldaten in den Einsatzgebieten. „Bewaffnete Drohnen erhöhen nicht nur die Sicherheit und Reaktionsfähigkeit unserer eigenen Kräfte und der unserer Partner im Einsatz, sie können auch signifikant zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Einrichtungen vor Ort beitragen“, heißt es in dem Ministeriumsbericht. Drohnenpiloten beklagen, dass sie ihre Kameraden als „fliegendes Auge“ zwar vor Gefahren warnen können, aber einen Beschuss durch feindliche Kämpfer nicht verhindern können. Dafür müssen dann befreundete Kräfte herbeigerufen werden, was im Ernstfall sehr lange dauern kann. Befürworter führen zudem an, dass Drohnen aufgrund kleinerer Waffen deutlich präziser als Kampfjets auf ihre Ziele feuern können.
Die Waffen stehen im Zusammenhang mit sogenannten gezielten Tötungen, die ethisch und völkerrechtlich höchst umstritten sind. Die USA beispielsweise nutzen Drohnen seit Jahren, um auf dem Gebiet fremder Staaten wie Pakistan, Afghanistan oder Somalia mutmaßliche islamistische Terroristen zu töten. Allerdings gibt es immer wieder auch zivile Opfer. Das Bundesverteidigungsministerium stellt dazu klar: „Der Einsatz von Drohnen für außerrechtliche Tötungen und völkerrechtswidriges Handeln insgesamt widerspricht allem, wofür die Bundeswehr seit ihrer Gründung steht und kommt unter keinen Umständen in Frage.“ Kritiker befürchten auch eine niedrigere Hemmschwelle für den Einsatz von „Killerdrohnen“, wenn die Piloten hunderte Kilometer vom Geschehen entfernt sind. Zudem wird vor einem fließenden Übergang zu voll automatisierten Waffensystemen gewarnt, die eine Entscheidung über Leben oder Tod ganz ohne menschliche Beteiligung treffen.
Das Verteidigungsministerium beschreibt in seinem Bericht eine Reihe von Kriterien, die erfüllt werden sollen. Dazu gehört, dass die Kampfdrohnen von Piloten im Einsatzgebiet gesteuert werden, und nicht etwa von Deutschland aus. Der Einsatz bedarf zudem einer Zustimmung des Bundestags und soll nach klaren Regeln erfolgen. Die Piloten sollen durch eine enge psychologische Betreuung vor psychischen Belastungen durch den Einsatz der Kampfdrohnen geschützt werden. Ähnliche Forderungen erhebt auch die SPD, die nun das Konzept des Ministeriums prüfen will.