Weil sein auf Ebay angebotener Sportwagen Ruckeln und Zündaussetzer zeigte hat ein Ebay-Verkäufer die Auktion vorzeitig abgebrochen. Ein potenzieller Käufer forderte deshalb Schadenersatz. Das Gericht in Heidelberg lehnte das jedoch ab.

Heidelberg - Ein Ebay-Verkäufer, der die Versteigerung seines Sportwagens wegen Mängeln kurzfristig abgebrochen hat, muss keinen Schadensersatz zahlen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor. Demzufolge hatte ein Ebay-Nutzer sein Auto für zehn Tage auf der Internetplattform zum Verkauf eingestellt, die Auktion aber schon nach zwei Tagen gestoppt. Er hatte Ruckeln und Zündaussetzer an dem Wagen festgestellt. Ein Bieter verlangte daraufhin 15.000 Euro Schadensersatz.

 

Das Landgericht hielt das nicht für nötig: Ebay weise in den Bedingungen für eine Versteigerung darauf hin, dass ein Angebot vorzeitig zurückgenommen werden könne. Das gelte dann, wenn der Bieter sich beim Einstellen des Artikels geirrt habe oder das Angebot während der Laufzeit der Auktion beschädigt werde. Warum der Bieter unbedingt einen schadhaften Sportwagen kaufen wollte, blieb indes ungeklärt.