Karlsruher Impfurteil Es geht um Masern, nicht um Corona
Das Karlsruher Urteil ist zwar eindeutig, lässt aber keine Rückschlüsse auf die Corona-Thematik zu.
Das Karlsruher Urteil ist zwar eindeutig, lässt aber keine Rückschlüsse auf die Corona-Thematik zu.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Masernimpfung zieht wohl vor allem deshalb so großes Interesse auf sich, weil die Debatte über eine Corona-Impfpflicht noch immer nachhallt. Allerdings sollte man in die Karlsruher Urteilsbegründung zur Masernthematik nicht allzu viele Hinweise hineinlesen, die über das konkret zu Entscheidende hinausweisen.
Es gibt eben beträchtliche Unterschiede: Der Masernimpfstoff ist seit Langem eingeführt, und er vermittelt äußerst zuverlässig lebenslangen Schutz. Vor allem verhindert er auch sicher die Weitergabe von Viren. Er dient also ganz eindeutig dem Selbst- und Fremdschutz. Da andererseits die Folgen einer Maserninfektion sehr ernst sein können und das Durchmachen der Infektion das Immunsystem eben keineswegs stärkt, sondern – wie Studien zeigen – schwächt, war das Urteil vorgezeichnet: Der Gesetzgeber verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn er dem Schutz gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der Beschwerde führenden Eltern einräumt. Der Hinweis sei dann aber doch erlaubt: Genau um diesen Schutz gefährdeter Menschen ginge es auch bei der Corona-Impfung.