Karlsruher Impfurteil Es geht um Masern, nicht um Corona

Die Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen die Verfassung, hat Karlsruhe entschieden. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Karlsruher Urteil ist zwar eindeutig, lässt aber keine Rückschlüsse auf die Corona-Thematik zu.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Masernimpfung zieht wohl vor allem deshalb so großes Interesse auf sich, weil die Debatte über eine Corona-Impfpflicht noch immer nachhallt. Allerdings sollte man in die Karlsruher Urteilsbegründung zur Masernthematik nicht allzu viele Hinweise hineinlesen, die über das konkret zu Entscheidende hinausweisen.

 

Die Masernimpfung gewährt lebenslangen Schutz

Es gibt eben beträchtliche Unterschiede: Der Masernimpfstoff ist seit Langem eingeführt, und er vermittelt äußerst zuverlässig lebenslangen Schutz. Vor allem verhindert er auch sicher die Weitergabe von Viren. Er dient also ganz eindeutig dem Selbst- und Fremdschutz. Da andererseits die Folgen einer Maserninfektion sehr ernst sein können und das Durchmachen der Infektion das Immunsystem eben keineswegs stärkt, sondern – wie Studien zeigen – schwächt, war das Urteil vorgezeichnet: Der Gesetzgeber verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn er dem Schutz gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der Beschwerde führenden Eltern einräumt. Der Hinweis sei dann aber doch erlaubt: Genau um diesen Schutz gefährdeter Menschen ginge es auch bei der Corona-Impfung.

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