Karstadt und Kaufhof haben ihre Fusion beim Kartellamt angemeldet. Die Pläne will das Kartellamt genau unter die Lupe nehmen.

Bonn - Die Warenhausketten Karstadt und Kaufhof haben ihre Fusion beim Bundeskartellamt angemeldet. Die Behörde hat nun in einer ersten Frist bis zum 9. November Zeit, den geplanten Zusammenschluss zu prüfen. Sollte es zusätzlichen Ermittlungsbedarf geben, könnte eine zweite Prüfphase weitere drei Monate dauern, teilte ein Kartellamtssprecher am Dienstag mit.

 

Kartellamtspräsident Andreas Mundt hatte bereits angekündigt, die Fusionspläne genau unter die Lupe zu nehmen: „Wir stellen uns auf ein extrem umfangreiches und aufwendiges Verfahren ein.“ Es müssten sowohl die Folgen für die Kunden als auch für die Lieferanten geprüft werden.

Benko behält Mehrheit

Der österreichische Karstadt-Eigentümer Signa und der kanadische Kaufhof-Eigner Hudson’s Bay Company (HBC) hatten sich im vergangenen Monat auf die Fusion geeinigt. Die Signa-Holding von Karstadt-Eigentümer René Benko wird die Mehrheit am neuen Unternehmen halten: Signa erhält 50,01 Prozent der Anteile, HBC 49,99 Prozent. Geleitet werden soll das zusammengeschlossene Unternehmen von Karstadt-Chef Stephan Fanderl.

Durch den Zusammenschluss soll ein neuer Einzelhandels-Riese mit europaweit 243 Standorten und rund 32 000 Mitarbeitern entstehen. Zunächst war offen geblieben, ob im Zuge des Zusammengehens Filialschließungen geplant sind. Benko hatte kürzlich im „Handelsblatt“ Spekulationen, nach denen bis zu 5000 Jobs bedroht sein könnten, als unverantwortlich bezeichnet.