Die Forstkammer Baden-Württemberg schöpft Hoffnung, dass die Forststrukturen im Südwesten doch nicht dem Kartellrecht zum Opfer fallen. Die Waldbesitzer stützen sich dabei auf einen Beschluss der Agrarministerkonferenz in Potsdam.

Stuttgart - Möglicherweise fallen die bisherigen Forststrukturen in Baden-Württemberg doch nicht dem Kartellrecht zum Opfer. Das sieht zumindest die Forstkammer Baden-Württemberg so und bezieht sich dabei auf einen Beschluss der Agrarministerkonferenz der Länder in Potsdam. „Die Agrarministerkonferenz hat sich Ende voriger Woche einstimmig für eine Gesetzesänderung zum Erhalt des Einheitsforstamtes ausgesprochen.“ Das verbreitet die Forstkammer, die die Interessen der privaten und kommunalen Waldbesitzer im Südwesten vertritt. Deren Präsidenten Roland Burger mahnt nun zur Eile: „Den Worten müssen jetzt aber zügig Taten folgen. Was wir brauchen, ist eine konkrete Gesetzesinitiative.“

 

Bereits im Frühjahr hatten die Waldbesitzer den Plänen des Bundeskartellamtes widersprochen, das die bisherige gemeinsame Vermarktung des Fichtenstammholzes aus den Wäldern des Staates, der Gemeinden und aus Privatbesitz aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagen will. Und sie hatten gefordert, dass die vorbereitenden Tätigkeiten für den Holzverkauf, also das Markieren der Bäume, von den kartellrechtlichen Regelungen ausgenommen werden sollte. Genau dies ist nun auch Bestandteil des Agrarministerbeschlusses. Die Minister wollten vom Bund klar gestellt wissen, dass Auszeichnung und Markierung als „waldbauliche Maßnahme anzusehen sind, die der langfristigen Waldentwicklung dienen und nicht der Holzvermarktung zuzurechnen sind.“

Forstkammer fordert Aussetzung des Kartellverfahrens

Das laufende Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das Land Baden-Württemberg müsse deshalb bis zur Klärung der politischen Rahmenbedingungen ausgesetzt werden, fordert Burger: „Es dürfen keine Fakten geschaffen werden, solange die künftige Gesetzeslage unsicher ist.“ Die AG Wald Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss forstlicher Verbände, unterstützt die Forderung nach einem Moratorium.

Baden-Württembergs Forstminister Minister Alexander Bonde (Grüne) hält sich angesichts des laufenden Verfahrens zurück – er muss bis Ende September anhand der Auflagen der Wettbewerbshüter dem Kabinett eine Neuordnung der Holzvermarktung im Land vorlegen. Er weiß, dass das Bundeskartellamt das Land aufgrund des geltenden Bundesrechts „zu einer großen Forstreform zwingen kann. Würde der Bundesgesetzgeber die Rechtslage ändern, würde dies auch die Gesprächsgrundlage ändern“, teilt Bonde auf Anfrage mit.

Keine bundeseinheitliche Praxis bei Holzvermarktung

Tatsächlich aber ist im Beschluss der Agrarminister das Einheitsforstamt mit keinem Wort erwähnt. „Das stimmt so nicht“, sagt eine Sprecherin der Agrarministerkonferenz zu der Mitteilung der Forstkammer. „Ein solcher Beschluss wäre nicht konsensfähig gewesen, da es keine bundeseinheitliche Praxis bei der Holzvermarktung gibt“, sagt die Sprecherin weiter. Vielmehr fordern die Minister den Bund auf, dafür Sorge zu tragen, dasss „die bewährten länderspezifischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Waldbewirtschaftung in den Bundesländern erhalten werden können, und die dazu gegebenfalls notwendigen gesetzgeberischen Schritte zu ergreifen.“ Das Bundeskartellamt, dem der Beschluss noch nicht vorliegt, wollte sich äußern. Grundsätzlich gebe es keinen Grund, eine gängige Praxis umzustellen, wenn es weder eine Initiative für eine Gesetzesänderung, geschweige denn einen Gesetzentwurf gebe.