Kassengesetz-Reform Bonpflicht in den Papierkorb?

Taugt kaum noch als großer Aufreger: die Bonpflicht. Foto: dpa

Es ist nicht alles schlecht am Zwang zur Belegausgabe. Die Regierung sollte die Bonpflicht mit dem gesamten Kassengesetz jedoch den heutigen Möglichkeiten anpassen, meint unser Autor.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Es gibt wohl niemanden, der damit nicht schon ausgiebig Erfahrungen gesammelt und eine Haltung dazu hat: Die Bonpflicht an der Ladenkasse wird gleichermaßen ignoriert wie wertgeschätzt. Wenn zum Beispiel der Bäcker um die Ecke überhaupt einen Beleg anbietet, wird das Stück Papier von den meisten Kunden abgelehnt und von nur wenigen mitgenommen. Somit landen viele Belege sogleich im Mülleimer des Betriebs.

 

Ein Beitrag zum Bürokratieabbau

Das kostet letztlich Geld und schädigt die Umwelt. Viele Betriebe sehen in den Vorgaben des sogenannten Kassengesetzes noch immer eine übermäßige Belastung. Ihnen will die Regierungskoalition unter der Überschrift Bürokratieabbau – und aktuell bestärkt durch eine Evaluation des Gesetzes – Gutes tun und die Bonpflicht beseitigen.

Lohnt dieser Einsatz für die Wirtschaft? Dass prinzipiell ein Beleg vorgehalten werden muss, ist bei aller Kritik im Detail, eine sinnvolle Vorgabe. Damit geht nicht nur die penible Berechnung der gekauften Ware und mehr Sicherheit für den Kunden einher. Auch auf die präventive Abwehr von Steuerhinterziehung kann der Staat nicht verzichten, selbst wenn dies bedeutet, dass all die ehrlichen Kaufleute für Betrügereien weniger Trickser in Mithaftung genommen werden. Kurzum: Künftig sollte zumindest der elektronische Beleg obligatorisch sein. Bezahlbare technische Lösungen, inklusive einer digitalen Bezahlmöglichkeit, dürften keine allzu hohe Hürde mehr darstellen.

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