Katastrophenschutz Wurde zu spät vor der Flut gewarnt?

Sirenen gibt es nicht mehr so viele – ihre Zahl soll wieder erhöht werden, weil rein digitale Warnungen an die Bevölkerung ihre Grenzen haben. Foto: dpa/Jens Büttner

Einer britischen Expertin zufolge hat Europas Warnsystem schon Tage zuvor die Orte der Katastrophe benannt. Die Bundesbehörden wollen nur regionale Warnungen bekommen haben – und verweisen auf die Entscheidungen vor Ort.

Digital Desk: Gülay Alparslan (alp)
Gülay Alparslan und Christopher Ziedler

Berlin - Hätte das Ausmaß der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz verhindert werden können? Diesen Vorwurf erhebt die britische Forscherin Hannah Cloke. Die Professorin für Hydrologie an der Universität Reading ist Mitentwicklerin des europäischen Hochwasserwarnsystems, abgekürzt „Efas“. Erste Anzeichen, sagte Cloke am Wochenende der „Times“, sind demnach bereits neun Tage zuvor von Satelliten erfasst worden. In den Tagen darauf hätte ein Team aus Wissenschaftlern den deutschen Behörden präzise Prognosen darüber geliefert, in welchen Gebieten Überschwemmungen drohten. Gefährdet seien vor allem die Gebiete um die Flüsse Erft und Ahr sowie Städte wie Hagen und Altena – also dort, wo die Wassermassen die meisten Opfer forderten. Der offizielle Hinweis ging Cloke zufolge am 10. Juli an die Zuständigen in Belgien und Deutschland, vier Tage vor den ersten Überschwemmungen. Weil dies bei der Bevölkerung nicht ankam, spricht die Forscherin von einem „monumentalen Systemversagen“.

 

Die Bundesregierung wollte oder konnte am Montag nicht angeben, wann die Efas-Information sie erreicht hat. Das Bundesverkehrsministerium, in dessen Zuständigkeit der Deutsche Wetterdienst (DWD) fällt, relativierte jedoch, dass es sich dabei stets nur „um eine regionale Frühwarnung“ handele, die „mit kurzfristigen Modellen der einzelnen Mitgliedstaaten weiterverfolgt und konkretisiert“ werde.

Der Deutsche Wetterdienst warnte zwei Tage vorher

Der in Deutschland für amtliche Unwetterwarnungen zuständige DWD hat am Montagmorgen, 12. Juli, um 6 Uhr, also mehr als zwei Tage vor dem Unwetter, über den bevorstehenden Starkregen informiert. Auch Armin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, bestreitet, dass frühzeitig Hinweise auf einzelne Orte vorlagen, dies sei „einigermaßen präzise etwa 30 Minuten vorher wirklich möglich“. Auf Basis der Wetterdaten speisten die Landratsämter und Hochwasserzentralen der Bundesländer laut Schuster zwischen Mittwochvormittag und Samstag insgesamt 150 Warnmeldungen in die Warnkanäle des Bundes ein – zu denen die Nina-Warnapp oder das System Katwarn zählen. 16 davon entsprachen der „Warnstufe 1, auf die Radio- und Fernsehsender im laufenden Programm eigentlich sofort aufmerksam machen müssen“.

Das ist nicht überall geschehen. Auch Entscheidungsträger vor Ort müssen sich fragen lassen, ob sie schnell genug handelten. „Es gab keine einzige Gemeinde, die betroffen ist, die nicht den kompletten Hochwasserschutz aktiviert hatte“, versichert die Mainzer Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). „Ob die Länder und Landratsämter auf Basis der ihnen vorliegenden Informationen die richtigen Warn-, Räumungs- oder Evakuierungsmaßnahmen angeordnet haben, entzieht sich unserer Kenntnis“, sagt dagegen Schuster, „das liegt gänzlich außerhalb des Einflussbereichs des Bundes.“

Der Bund bietet bei Naturkatastrophen nur Hilfestellung

Wie schon in der Coronapandemie stellen sich auch im Nachgang der Flutkatastrophe schwerwiegende Fragen zur jeweiligen Zuständigkeit von Bund und Ländern. „Führungsverantwortung haben wir nur im Verteidigungsfall“, sagt Schuster über seine Behörde. Das Grundgesetz regelt für Friedenszeiten, dass der Bund im Katastrophenfall nur Amtshilfe leisten kann – auf Anfrage stellt er Bundespolizisten, Soldaten, das Technische Hilfswerk oder seine Warninfrastruktur zur Verfügung. Konkret führt das etwa dazu, dass Warnhinweise nicht in Berlin ins System gestellt werden, sondern über die Landratsämter. Auch die Sirenen, von denen es seit Ende des Kalten Krieges immer weniger gibt, werden vor Ort aktiviert – von der Bundeshauptstadt aus geht das laut Gesetz nur im Krieg.

Vergangenes Jahr wurde genau das bei einem bundesweiten „Warntag“ geübt. Der ging gründlich in die Hose, und auch ein Nachholtermin in diesem Jahr, zu dem dann alles funktionieren sollte, wurde kürzlich auf das kommende verschoben. Schusters Behörde fördert bis dahin mit 88 Millionen Euro, dass vorhandene Warnsirenen repariert oder ganz neue installiert werden. Trotzdem ist die Verschiebung bei diesem, wie man nun weiß, lebenswichtigen Thema, etwa für die FDP im Bundestag der Anlass, eine Sondersitzung des Innenausschusses zu beantragen.

Grundgesetzänderung gefordert

Schuster sieht dagegen eher die rechtliche Struktur als Problem. Im März hat er zusammen mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) eine Reform für das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Hilfsorganisationen vorgeschlagen. Nun will Schuster beim Bevölkerungsschutz noch weiter gehen, „er sollte künftig im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern definiert sein“. Der Bund müsse bei nationalen Krisen stärker mit an den Tisch, die regionale Verantwortung würde so nicht verändert.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) warnt derweil vor voreiligen Schlüssen: „Jetzt ist die Stunde der Hilfe und der Solidarität mit den Einsatzkräften, die Zeit der Manöverkritik ist nach dem Ende des Einsatzes.“

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