Stuttgart hat ein Katzenproblem, da sind sich die Katzenhilfe und die Fraktionsgemeinschaft aus Linke, SÖS, Piraten und Tierschutzpartei im Gemeinderat einig. Jetzt liegt ein Antrag auf eine Katzenschutzverordnung vor. Was steht drin?

Digital Desk: Lena Hummel (len)

Stuttgart - Die Katze ist nicht nur das beliebteste Haustier der Deutschen, vor allem in ländlichen Gegenden können die Vierbeiner auch schnell zur Plage werden. Laut Deutscher Tierschutzbund leben alleine in Deutschland rund zwei Millionen Katzen auf der Straße, in Hinterhöfen oder in stillgelegten Industriegebäuden. Dass sich die Katzen unkontrolliert vermehren, liege auch an unkastrierten Hauskatzen mit Zugang ins Freie, drauf verweist die Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland.

 

In Stuttgart soll sich das ändern – zumindest, wenn es nach der aus Linke, SÖS, Piraten und Tierschutzpartei bestehenden Fraktionsgemeinschaft im Stuttgarter Gemeinderat geht. Anfang Februar haben die acht Stadträte einen Antrag gestellt, in dem sie die Stadtverwaltung dazu auffordern, eine kommunale Katzenschutzverordnung zu erarbeiten und diese „zeitnah dem Gemeinderat zum Beschluss“ vorzulegen. Die Verordnung sieht vor, dass möglichst viele Katzen kastriert oder sterilisiert werden, um die ständig wachsende Population in Stuttgart in ihrem Wachstum zu bremsen. Und zwar ganz egal, ob es sich dabei um eine wilde Katze handelt oder um eine frei laufende mit Besitzer.

130 Euro Extrakosten für Katzenhalter

Schließlich sei jede Kastration entscheidend, argumentiert die Fraktionsgemeinschaft und rechnet vor: Unter der Annahme, dass ein Katzenpaar zweimal im Jahr Nachwuchs bekomme und jeweils drei Katzen pro Wurf überlebten, kämen dadurch nach zehn Jahren mehr als 80 Millionen Katzen auf die Welt.

Für Katzenhalter würde solch eine Verordnung zusätzliche Kosten bedeuten: 100 Euro für die Kastration, 30 Euro für das Einsetzen eines Transponders zur Registrierung, der die Halterermittlung erleichtert. Beides wäre im Sinne der Verordnung Pflicht. Zumindest bei augenscheinlich wilden Katzen, trägt die Katzenhilfe Stuttgart heute oft die Kastrationskosten. Auch deshalb wünscht sich Bärbel Scheib-Wanner, die Vorstandsvorsitzende des Vereins, eine Katzenschutzverordnung – und zwar seit Jahren. Man habe für entsprechende „Anträge beim Bürgerhaushalt auch immer viele Unterschriften bekommen, nur passiert ist halt nichts“, sagt die Katzenfreundin.

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Problematisch sieht Scheib-Wanner vor allem die Katzenpopulationen auf Reiter- oder Bauernhöfen, die sich unkontrolliert vermehrten. Aber auch uneinsichtige Privatpersonen trugen ihren Teil bei. Scheib-Wanner weiß, dass das Problem in der Innenstadt „natürlich nicht ganz so groß“ sei. „Stuttgart hat aber auch viele Randbezirke. Mühlhausen und Hofen zum Beispiel. Das ist quasi ländliches Gebiet und da sind die Höfe voll mit Katzen.“

Berglen im Rems-Murr-Kreis war Vorreiter

Ähnlich ländlich ist es in der Gemeinde Berglen im Rems-Murr-Kreis. Dort wurde im April 2019 die erste kommunale Katzenschutzverordnung in Baden-Württemberg verabschiedet. Schramberg (Landkreis Rottweil), Mönsheim und Heimsheim (beide Enzkreis) folgten. Seit diesem Jahr besteht auch in Weissach (Landkreis Böblingen) eine Kastrationspflicht. Für Scheib-Wanner von der Katzenhilfe Stuttgart ist jedenfalls klar: „Wenn die Landeshauptstadt eine Katzenschutzverordnung einführen würde, dann hätte das auch eine gute Signalwirkung – für ganz Baden-Württemberg.“

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Die Angst, dass das beliebteste Haustier der Deutschen aussterben könnten, teilt die Tierfreundin nicht. Schließlich gilt die Kastrationspflicht einerseits nur für Katzen mit Freigang, anderseits „können auf Antrag durch die Gemeinde Ausnahmen zugelassen werden“ – so steht es etwa in der in Berglen geltenden Verordnung. Und für Züchter gelten laut Scheib-Wanner solche Ausnahmen.