Kein Bürgergeld mehr Verschiebebahnhof für ukrainische Geflüchtete?

Ukrainische Flüchtlinge sollen künftig nicht mehr in den Jobcentern betreut, sondern von den Kommunen unterstützt und den Arbeitsagenturen beraten werden. Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Bundesregierung will die Ukraine-Flüchtlinge den Jobcentern entziehen – künftig sollen Neuankömmlinge nur Asylbewerberleistungen erhalten. Von entscheidender Seite kommt Kritik.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Wie sinnvoll ist es, die neuen Ukraine-Flüchtlinge aus dem Bürgergeld herauszunehmen, damit sie nur noch Asylbewerberleistungen erhalten? Dieses vor allem von der Union forcierte vermeintliche Sparvorhaben steckt nicht nur in der regierungsinternen Abstimmung fest, sondern ist auch in Fachkreisen umstritten. Ausgerechnet die Bundesagentur für Arbeit äußert Zweifel. Ein Überblick über die Situation in Baden-Württemberg.

 

Wie läuft die Integration der Ukrainer? Aktuell werden die Ukrainer aus einer Hand betreut: Die Jobcenter gewähren die Leistungen im Bürgergeld und bemühen sich um die Eingliederung am Arbeitsmarkt. Die Ergebnisse werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) positiv bewertet: „Die Richtung stimmt“, betont Martina Musati, die Regionalchefin in Baden-Württemberg. „Mit dem Job-Turbo ist es gelungen, Geflüchtete schnell und nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.“ Erst kürzlich habe eine Studie der Spitzenuniversitäten Stanford, London School of Economics und der ETH Zürich die nachhaltige Integration bestätigt.

Im Juli 2025 waren nach der aktuellsten Berechnung im Südwesten rund 39 500 ukrainische Geflüchtete sozialversicherungspflichtig und weitere 7800 geringfügig beschäftigt, in Summe rund 47 300.

Die Beschäftigungsaufnahmen steigen seit 2023 kontinuierlich an – von Januar bis September 2025 sind es mit 9444 rund 20 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt haben rund 26 500 eine Arbeit aufgenommen. Die Beschäftigungsquote liegt aktuell bei 38 Prozent (bundesweit 36), wenn die geringfügig Tätigen mitgezählt werden. Dass damit noch nicht das Niveau der deutschen Arbeitnehmer erreicht ist, hält Musati für folgerichtig und mahnt zur Geduld.

Was plant die schwarz-rote Regierung? Der Koalitionsvertrag und der aktuelle Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundessozialministerium sehen vor: Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sofern sie bedürftig sind. Nach Lesart der BA wird damit ein funktionierendes System zerpflückt – mitten in einer schwierigen Arbeitsmarktphase, in der die Behörde mit vielen Baustellen ausgelastet ist.

Somit sind die Kommunen für die Leistungsgewährung zum Lebensunterhalt zuständig, und die Arbeitsagenturen kümmern sich um die Arbeitsmarkberatung. Bisher kann bei Bürgergeldempfängern sofort mit Vermittlungsgesprächen, Sprachkursen und Qualifizierungen gestartet werden. Sind diese Menschen nicht mehr unter den Fittichen der Jobcenter, wird das künftig schwieriger.

„Entscheidend ist, dass die Arbeitsmarktintegration unter den neuen Regelungen gut gelingt“, sagt Musati. Mit ihrem Aufenthaltsstatus könnten Ukrainerinnen und Ukrainer weiter unverzüglich eine Arbeit aufnehmen.

Was sind die Hauptkritikpunkte? „Grundsätzlich führt der Rechtskreiswechsel aus unserer Sicht zu einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, auch weil sich zukünftig mehrere Institutionen abstimmen müssen“, moniert die BA-Führung in Nürnberg in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf. „Auch der Personalaufwand in den Arbeitsagenturen steigt, wenn dort die Vermittlung übernommen wird.“

Statt der von der Politik erhofften Einsparungen sieht die BA das Projekt eher als eine Art Verschiebebahnhof: Die Einsparungen auf der einen Seite führen in fast gleicher Höhe zu Mehrausgaben auf der anderen. „Wir haben uns als Bundesagentur für Arbeit nicht um diese Umstellung beworben“, sagte BA-Vorstand Daniel Terzenbach dem Pressedienst epd. Unmissverständlich formuliert es der NRW-Regionalchef Roland Schüßler: „Fiskalisch ist es ein Nullsummenspiel, und arbeitsmarktlich macht es keinen Sinn.“

In ihrer Stellungnahme mahnt die BA neben einem sicheren Datenaustausch zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen eine Klärung der Finanzierung an. Denn „das Beratungs- und Förderangebot der Arbeitsagenturen wäre nicht aus den Mitteln des Beitragshaushalts zu zahlen“. Befürchtet wird, dass der Kurswechsel zu Lasten der Arbeitslosenversicherung geht. Denn die neu hinzugezogenen Ukrainer haben noch nicht in Deutschland gearbeitet und keine Beiträge eingezahlt. Den Ausgaben der Arbeitsagenturen etwa für Beratungsgespräche stehen praktisch keine Einnahmen gegenüber. Letztlich muss der Steuerzahler für den neuen Weg aufkommen.

Das Bundessozialministerium will sich zu den Einwänden der BA nicht äußern – auch nicht zu den Gründen, weshalb die Ressortabstimmung beim Gesetzentwurf nicht vorankommt.

Wie viele Ukrainer sind vom Rechtskreiswechsel betroffen? Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsbürgerschaft im Land war bis 2024 auf über 70 000 angestiegen – aktuell liegt sie bei 66 000. Gerade einmal ein gutes Drittel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (37 Prozent) aus der Ukraine sei arbeitslos, so die BA. Überdurchschnittlich viele (30 Prozent) seien noch in Fördermaßnahmen oder in der (Aus-)Bildungsphase (15 Prozent) und erhalten ergänzend Bürgergeld (5 Prozent).

Zwischen April und September 2025 wurden rund 8200 Zugänge ukrainischer Geflüchteter verzeichnet. So schätzt die Bundesagentur für Arbeit, dass in Baden-Württemberg 4200 erwerbsfähige Leistungsberechtigte vom Rechtskreiswechsel betroffen sein werden – „also ein kleiner Teil der Ukrainer“, wie es in einem aktuellen Faktenpapier heißt.

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