Mannheim - Seit Jahren kämpfen Tierschützer gegen die Transporte junger Kälber: Doch fürs erste werden diese Fahrten weitergehen. Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen Rechtsstreit in dieser Frage nicht grundsätzlich entschieden.
Dabei ging es um einen Konflikt zwischen dem Landkreis Ravensburg und einem Transporteur. Das Veterinäramt des Kreises hatte es im Herbst 2019 abgelehnt, einen Transport von 200 nicht abgesetzten Kälbern nach Spanien zu billigen - also von Tieren, die so jung sind, dass sie Muttermilch oder einen so genannten Milchaustauscher brauchen. Dagegen klagte der Transporteur vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen - und gewann. Die Entscheidung aus Sigmaringen ist unter Juristen durchaus umstritten. So meint Christoph Maisack, der Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), dass der Sigmaringer Beschluss einer EU-Verordnung für Tiertransporte zuwiderlaufe.
Richter konnten nicht grundsätzlich entscheiden
Viele Tierschützer hatten gehofft, dass der VGH, das oberste Verwaltungsgericht von Baden-Württemberg, die Entscheidung aus Sigmaringen kippt. Das hat er aber nicht getan, weil er gar nicht konnte. Der Landkreis hatte zwar den VGH angerufen, dabei aber einen Weg gewählt, der dem VGH keine grundlegende Entscheidung möglich machte. In seinem Beschluss deutet der VGH an, dass der Kreis die Chance hat, dies doch zu erreichen: Ravensburg müsste dafür eine so genannte Feststellungsklage erheben. Ob der Kreis dies tun wird, ist offen.
Das heißt, dass die Kälbertransporte weitergehen. Wie sie ablaufen müssen, ist in der EU-Verordnung 1 /2005 klar geregelt. Nicht abgesetzte Kälber dürfen maximal neun Stunden transportiert werden. Danach müssen sie abgeladen und mit Milchaustauscher gefüttert werden - und zwar mit Saugstutzen, weil die Jungtiere die Nahrung nur so aufnehmen können. Anschließend müssen die Tiere zwei Stunden ruhen. Erst dann dürfen sie wieder in den LKW geladen werden. Kann der Transporteur einem Veterinäramt diesen Ablauf im Tourenplan nicht nachweisen - und sei es nur, weil es unterwegs keine Versorgungsstation gibt - muss die Veterinärbehörde die Fahrt unterbinden.
Passende Fahrzeuge fehlen
Die Bestimmungen laufen allerdings ins Leere, wenn ein Gericht sie im Streitfall nicht streng anwendet. Das hat das Sigmaringer Gericht aus Sicht von Tierschützern und der DJGT versäumt. Es hat eine Transportdauer von 21,5 Stunden bewilligt - und somit die maximal zulässige Frist überschritten. Auch habe Sigmaringen nicht beachtet, dass es im LKW keine Vorrichtungen gab, die es den Tieren erlaubt hätte, Nahrung aufzunehmen. Ein solches Fahrzeug gibt es derzeit in ganz Deutschland nicht. Zwar läuft in Bayern ein Versuch mit einem Transporter, der über ein Röhrensystem und Stutzen eine adäquate Versorgung der Kälber erfüllen soll. Doch selbst wenn sich zeigt, dass dieser LKW technisch tatsächlich für Kälber-Fahrten geeignet ist, bleibt ein Problem: Niemand weiß, wie man sicherstellen soll, dass alle Tiere ausreichend Nahrung zu sich nehmen.
Tierschutzbeauftragte hofft auf mutige Tierärzte
Verworrener könnte die Lage also kaum sein. So bleibt auch Julia Stubenbord, der Tierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, nur, einen Appell vorzubringen: „Ich würde mir eine rechtskräftige Klärung beispielsweise durch ein Hauptsacheverfahren wünschen und weiterhin mutige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, die bei Zweifel über eingehaltene Rechtsvorschriften Transporte zum Schutz der Tiere nicht abfertigen.“