Wohnungsmarkt in Stuttgart Kein Personal für Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Stuttgart könnte das Zweckentfremdungsverbot wirken – wenn man es kontrollieren würde. Dafür wird aber seit Jahren nicht das nötige Personal zur Verfügung gestellt. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Zweckentfremdung von Wohnraum kann nach einer Gesetzesänderung bald besser kontrolliert werden. Doch es fehlt das Personal, um die Vermieter von Ferienwohnungen zu identifizieren.

Stuttgart - Der Stuttgarter Gemeinderat hat Ende vergangenen Jahres wegen der anhaltenden Wohnungsnot die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum um weitere fünf Jahre verlängert. Am Montag nun wird das Gremium von der Verwaltung darüber informiert, dass wegen Personalmangels im Baurechtsamt auch weiterhin so gut wie keine Kontrollen vorgenommen werden können. In derselben Sitzung wird auch der sogenannte Kleine Stellenplan beschlossen, der zwischen den Haushaltsberatungen die Lücken beim Personal schließt. Die Verwaltung sieht für die Kontrollbehörde keinen personellen Zuwachs vor. Für einen Antrag sei es zu spät, hat Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) vor Weihnachten festgestellt, das könne man in den Beratungen am Jahresende erledigen. Eine Mehrheit aus Grünen, Linksbündnis, SPD und Puls hat allerdings fünf Stellen beantragt.

 

Der neue OB Frank Nopper (CDU) ist zwar noch nicht im Amt, wird aber genau drauf schauen. Er hat im Wahlkampf dem Mieterverein auf die Frage, ob er für ausreichend Personal zur Überwachung des Verbots sorge, ausdrücklich betont: „Ja, das werde ich – hoffentlich mit der Unterstützung des Gemeinderats.“ Weil er sich auch um die Bekämpfung von Mietwucher und gegen den Ausverkauf städtischer Grundstücke wendet, hat ihm die Immobilienlobby bereits die „gelbe Karte“ gezeigt.

Für die Entlarvung von Schottergärtnern gibt es eine Stelle

Für strukturpolitisch weniger relevante Aufgaben wird das Baurechtsamt dagegen aufgestockt, und zwar um jene fünf Stellen, die zur Überwachung des Zweckentfremdungsverbots benötigt würden. Diese Kräfte werden gegen das Anlegen von Schottergärten vorgehen, das seit August 2020 illegal ist. Intensiver Personaleinsatz sei nötig, weil diese Form botanischer Geschmacksverirrung keiner Genehmigung bedarf, folglich erst im Nachhinein bestraft werden kann. „Bei Beseitigungsanordnungen entstünden hohe Anforderungen an die Ermessensausübung“, insbesondere bei „Abwägung und Darlegung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs“.

Außerdem gibt es Stellen für die Verfolgung illegaler Bauten im Außenbereich. Die Behörde hat diese nach der ersatzlosen Auflösung der zuständigen Abteilung aufgegeben, greift nun nur noch ein, wenn Leib und Leben bedroht sind. Gegen fertiggestellte oder bestehende Anlagen wird nichts unternommen. Offenbar hat sich darüber jemand beim Wirtschaftsministerium beschwert. Das hat deshalb gedroht, die Stadt zu Kontrollen zu zwingen.

Leerstand ist nicht für alle Fraktionen ein großes Problem

Dass die Verwaltung nicht energisch die Zweckentfremdung durch Leerstand oder die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen bekämpft, hat das CDU-geführte Ministerium dagegen bisher nicht moniert. Im Gemeinderat war und ist das Verbot umstritten. Von „Leerstandsschnüffelei“ sprach einst die CDU. Während Thomas Adler (Linke) die Unterbesetzung – zuletzt war nur eine Person beschäftigt – kritisierte und damit die geringen Fallzahlen begründete, hat der Weingärtner Konrad Zaiß die Ablehnung der Freien Wähler damit erklärt, dass die „erhoffte Wirkung noch nicht erzielt wurde“. Eine Verbesserung könnte sich nun aber bald einstellen, denn die Landesregierung hat – nachdem andere Bundesländer sich vor Gericht gegen das Internetportal Airbnb durchgesetzt hatten – einen Gesetzentwurf eingebracht, über den in der vergangenen Woche der Wirtschaftsausschuss beraten hat. Am 3. Februar soll die Novelle verabschiedet werden.

Vorgesehen ist nun eine Auskunftspflicht für Betreiber von Internetportalen für Ferienwohnungen oder solche, die für Monteure und Handelsreisende interessant sind. Die Anbieter müssen sich registrieren lassen, und sie müssen jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum anmelden. Das ist deshalb nötig geworden, weil immer mehr Vermieter Wohnraum nicht mehr dauerhaft zur Verfügung stellen, sondern nur noch zeitweise und dann auch noch möbliert, um Quadratmeterpreise zu erzielen, die Wucherniveau hätten, gäbe es einen Miet- und nicht nur einen Beherbergungsvertrag. Während gegen die vereinzelte und kurzzeitige Überlassung nichts einzuwenden ist – das war die Ursprungsidee von Airbnb – sind gewerbliche Vermietungen als solche zu bewerten. Das gilt auch in steuerlicher Hinsicht. Nur konnte die Stadt bisher nur mit großem Aufwand die Wohnungsbesitzer identifizieren. Das ist nun möglich.

Nur Leerstand seit 2016 kann bekämpft werden

Aber auch das verbesserte Gesetz sei kein wirksames Mittel gegen den in Stuttgart aus seiner Sicht erheblichen Leerstand von Wohnungen, betont der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann. Denn auch weiterhin wird Leerstand nur dann sanktioniert, wenn er nach Wiedereinführung des Verbots 2016 entstanden ist. „Es ist doch absurd, dass man bestraft wird, wenn man jetzt ein halbes Jahr eine Wohnung leer stehen lässt, aber nicht, wenn man das seit zehn Jahren macht.“ In München hat man diese Probleme nicht, dort wurde das Zweckentfremdungsverbot aber auch nicht wie in Baden-Württemberg vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Gaßmann kritisiert auch, dass sich die Verwaltung nun bis Dezember mit der Genehmigung von Kontrolleurstellen Zeit lassen wolle. Die städtische Satzungsänderung könnte im Februar beschlossen werden. Dann könnten die Mitarbeiter bis zum Sommer bereits eingestellt sein. Am Montag hat der Gemeinderat die Möglichkeit, ihn doch noch zufriedenzustellen.

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