Rottweil - Nur gut drei Monate nach seiner Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe wegen bewaffneten Drogenhandels ist ein Mann aus Sankt Georgen wieder auf freiem Fuß. Die Vollstreckungskammer des Landgerichts Rottweil ordnete die Entlassung an, weil dem 34-Jährigen erst in weiteren sechs Monaten ein Therapieplatz angeboten werden könne. Das Landgericht Konstanz hatte den drogensüchtigen Mann Ende Februar zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und dabei seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet.
Das Stuttgarter Justizministerium räumte ein, dass die Lage schon seit Längerem angespannt sei. Immer wieder müssten Verurteilte Monate auf ihren Therapieplatz warten. „Das kann in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass in gerichtlichen Entscheidungen die Freilassung von Unterzubringenden angeordnet wird“, erklärte das Ministerium.
Muss ein neuer Klinikstandort her?
Allerdings arbeite das zuständige Sozialministerium an der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Dort verweist man darauf, dass allein in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Plätze von 1079 auf 1268 erhöht worden sei. Dies entspreche einem Zuwachs von 17 Prozent. An den Psychiatrischen Landeskrankenhäusern in Calw und Weinsberg seien Behelfsbauten entstanden. In Calw und Wiesloch seien zudem Neubauten geplant. Im neuen Koalitionsvertrag wird aber auch die Ausweisung eines zusätzlichen Klinikstandortes nicht ausgeschlossen.
Der steigende Platzbedarf sei nicht vorauszusehen gewesen und auch kein baden-württembergisches, sondern ein bundesweites Problem. Die Schuld am Mangel sieht das Sozialministerium bei den Gerichten. Sie ordneten immer öfter und „teilweise unsachgemäß“ die Unterbringung im so genannten „Maßregelvollzug“ an. So würden Plätze durch Personen blockiert, die keiner Therapie bedürften oder schlicht nicht therapierbar seien, so das Ministerium.