In Baden-Württemberg fehlen Plätze in den Entzugskliniken für Strafgefangene. Jetzt ist deshalb ein Mann freigekommen. Das zuständige Sozialministerium sieht die Schuld aber nicht bei sich, sondern bei den Richtern.

Rottweil - Nur gut drei Monate nach seiner Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe wegen bewaffneten Drogenhandels ist ein Mann aus Sankt Georgen wieder auf freiem Fuß. Die Vollstreckungskammer des Landgerichts Rottweil ordnete die Entlassung an, weil dem 34-Jährigen erst in weiteren sechs Monaten ein Therapieplatz angeboten werden könne. Das Landgericht Konstanz hatte den drogensüchtigen Mann Ende Februar zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und dabei seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet.