Der Unterensinger Bürgermeister Sieghart Friz hat den entscheidenden Punkt benannt: Warum gibt es ein Petitionsrecht, wenn eh nur der Buchstabe des Gesetzes gilt? Dass das Regierungspräsidium im Fall Sieka Sielca dem Buchstaben des Gesetzes streng folgt, steht außer Frage. Ebenso außer Frage steht, dass die feudale Tradition der „Gnade vor Recht“ auch im demokratischen System ihren Platz hat: als Mittel gegen unverhältnismäßige Härten im Einzelfall, die kein noch so präziser Gesetzestext verhindern kann. Dass eine Behörde nach einem Petitionsverfahren die vom zuständigen parlamentarischen Gremium getroffene Vereinbarung formaljuristisch aushebeln kann, ist schlicht undemokratisch. Selbstverständlich ging es den Parlamentariern um Sielcas Wiedereinreise. Nun mit Formulierungspedanterie hereinzugrätschen, einen Keil zwischen Absicht und Wortlaut des Petitionsbeschlusses zu treiben, dessen Ziel hinter jeden erreichbaren Horizont zu verbannen: Das ist entweder pauschale Migrationsverhinderung in vorauseilendem AfD-Gehorsam – oder ein realsatirischer Beitrag zum Kafka-Jahr.
Die Macht absurder Bürokratie, die einem verstörenden Roman des vor 100 Jahren gestorbenen Autors entstammen könnte, tritt als Wirklichkeit auf, zerstört wirkliche Hoffnungen und Lebensperspektiven eines Menschen. Deshalb schämt man sich am Ende für den Staat, dessen Bürger man ist; für eine politische Zivilisation, die Humanität und Menschenrechte jederzeit im Mund führt, wenn es auf sie ankommt aber das bürokratische Hinterteil zeigt.