Die Landesregierung leistet bei der Gesetzgebung zum Artenschutz dem Korporatismus Vorschub, kommentiert StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - In einer parlamentarischen Demokratie werden Gesetze ins Parlament eingebracht, dort beraten und verändert, am Ende verabschiedet. Im Fall des von der Landesregierung vorgelegten Kompromisspapiers zur Verhinderung eines Volksbegehrens wird dieses Verfahren entkernt. Agrarminister Peter Hauk (CDU) bezeichnete das Papier am Mittwoch im Landtag als „nicht verhandelbar“, allenfalls in der „Ausgestaltung“ formbar. Die Einigung mit Naturschützern und Bauernverbänden darf unter keinen Umständen gefährdet werden, um zu verhindern, dass die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren wieder aufgenommen wird.