Ladendiebstahl soll künftig in keinem Fall folgenlos bleiben: Dieses Ziel ist richtig, muss aber auch erreicht werden können – alles eine Frage der Resourcen, kommentiert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Zahl stand nur in einer internen Vorschrift, aber sie hatte sich längst herumgesprochen: 25 Euro. Wenn die Beute von Ladendieben nicht mehr wert war, diese erstmals ertappt wurden und keine erschwerenden Umstände hinzukamen, dann hatten sie nichts zu befürchten: Die Staatsanwaltschaft stellte solche Verfahren gleichsam automatisch ein. Die Bagatellgrenze und den daraus folgenden Automatismus schafft Justizminister Guido Wolf nun ab. In jedem Einzelfall muss die Justiz künftig wieder prüfen, ob sie gegen Ladendiebe vorgeht.

 

Der Alltag entscheidet über den Erfolg

Wie viel sich dadurch in der Praxis ändert, bleibt abzuwarten; die Ermittler sind über die erwartete Mehrarbeit nicht entzückt. Mindestens so wichtig ist das Signal, das Wolf mit seinem Schritt verbindet: Bürger und Betroffene sollten nicht meinen, der Staat habe bei dem Massendelikt kapituliert. Dieser Eindruck hatte sich, nicht nur im Handel, immer mehr ausgebreitet und den Glauben an den Rechtsstaat und dessen Durchsetzungswillen zunehmend untergraben. Wenn die Realität der Strafverfolgung aber wieder mehr dem breiten Rechtsempfinden entsprechen soll, kann es nicht bei der Änderung einer Vorschrift bleiben. Dann muss sich auch im Alltag zeigen, dass Ladendiebstahl konsequenter verfolgt wird. Da gibt es für Polizei, Staatsanwälte und Richter noch viel zu tun.