Die Staatsanwaltschaft sieht den Anfangsverdacht wegen uneidlicher Falschaussage gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Stumpf nicht erhärtet.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Anfangsverdacht wegen uneidlicher Falschaussage gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Stumpf nicht erhärtet.

 

Stuttgart - Der frühere Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat laut Staatsanwaltschaft Stuttgart vor dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten I keine Falschaussage gemacht. Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde am Dienstag mit. Ein Anfangsverdacht auf uneidliche Falschaussage vor dem Gremium habe sich nicht erhärtet. Geprüft worden sei der Komplex bereits im März dieses Jahres.

Stumpf hatte zweimal vor dem Gremium bestritten, dass es politischen Einfluss auf den harten Einsatz der Polizei gegen Stuttgart-21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 gegeben hatte. Er war auch zum Einsatz der Polizei im August 2010 gefragt worden, als der Nordflügel des Hauptbahnhofes für Stuttgart 21 abgerissen wurde. Er hatte die Antwort verweigert und darauf hingewiesen, dass diese Frage nicht vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt sei.

Deshalb sei ihm nicht vorzuwerfen, er habe eine unvollständige Aussage gemacht, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dies hätte ebenso wie eine unwahre Darstellung den Tatbestand der Falschaussage erfüllt.

Am vergangenen Freitag hatte Stumpf vor dem U-Ausschuss Schlossgarten II zwar generell Einflussnahme der Politik bestritten; aber im besonderen hatte er dem damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) vorgeworfen, „trotz unserer Vorbehalte“ Weisung zum Polizeieinsatz rund um den Baggerbiss am Nordflügel gegeben zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Stumpf wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt. Hintergrund ist der Wasserwerfereinsatz im Schlossgarten am „Schwarzen Donnerstag“, bei dem mehrere Demonstranten schwere Augenverletzungen erlitten hatten.