Kinderrechte kommen nicht in die Verfassung. Zehn Verhandlungsrunden zwischen Koalition und Opposition ohne Einigung.

Berlin - In dieser Legislaturperiode wird es keine Änderung des Grundgesetzes mehr geben, die Kinderrechte explizit in den Verfassungstext aufnimmt. Das Vorhaben, das auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union als Ziel vermerkt ist, kommt nicht zustande, da Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in insgesamt zehn Verhandlungsrunden keine dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreichen konnte.