Am Hauptbahnhof Stuttgart hat die Polizei vor mehr als drei Jahren zwölf Kameras aufgehängt. Damals befürchteten die Ermittler Auseinandersetzungen rund um die Stuttgart-21-Baustelle. Nun werden die Videokameras nicht mehr gebraucht und kommen weg.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Woche für Woche geht es nach wie vor lautstark zu am Hauptbahnhof, wenn die Stuttgart-21-Gegner gegen die Tieferlegung protestieren. Aus Sicht der Polizei ist es jedoch ruhig geworden am Konfliktherd Bahnhofsbaustelle. Weil es zu keinen Störungen und Straftaten gekommen sei, daher Aufnahmen auch nicht mehr gebraucht worden seien, werde die Polizei nun die Kameras abbauen. Abgeschaltet seien sie schon, teilte das Polizeipräsidium am Mittwoch mit.

 

Die Kameras waren Anfang 2012 aufgehängt worden. Damals standen die Absperrung des späteren Baufelds für den Bahnhofstrog und der Abriss des Südflügels bevor. Die Polizei wollte die Zone in den Blick nehmen können, weil es in der Zeit davor etwa beim Abriss des Nordflügels und bei der Stürmung der Fläche des Grundwassermanagements im Sommer 2011 zu Auseinandersetzungen gekommen war. Für den Fall, dass es bei den Räumungen des Südflügels und des Schlossgartens zu weiteren Konfrontationen kommen würde, entschied sich die Polizei unter dem damaligen Präsidenten Thomas Züfle für die Installation der zwölf Kameras. Das Verwaltungsgericht urteilte nach einer Klage, dass die Überwachung rechtmäßig sei. Mit 60 Schildern wies das Präsidium auf die Überwachung hin. Acht Kameras besaß die Polizei noch aus der Zeit des ersten großen Überwachungsprojekts in der Landeshauptstadt. Diese waren eingesetzt worden, als 2002 und 2003 der Rotebühlplatz wegen Drogenhandels zu einem Kriminalitätsschwerpunkt geworden war. Weitere Kameras und Funktechnik zu deren Steuerung schaffte die Polizei für rund 50 000 Euro an, so der Pressesprecher Stefan Keilbach. Die zehn Jahre alten Kameras vom Rotebühlplatz wurden integriert.

„Wir müssen immer auswerten, ob eine Maßnahme noch verhältnismäßig ist“, sagt Stefan Keilbach. Das sei angesichts der selten gewordenen Nutzung der Kameras nun nicht mehr der Fall. Die Apparate liefen kontinuierlich, das Material wurde aber nach 48 Stunden wieder gelöscht – so sieht es das Landesdatenschutzgesetz vor. Wenn die Polizei Aufnahmen zur Beweisführung braucht, muss sie die Aufzeichnung sichern lassen, bevor sie gelöscht ist. Im Jahr 2012 war das zwölf Mal der Fall, 2013 noch bei vier Ereignissen. 2014 griffen die Ermittler ein einziges Mal zu, und das hatte nicht mit Stuttgart 21 zu tun. „Die Soko Damm, die den Fall der Kofferleichen im Schlossgarten bearbeitete, suchte nach Hinweisen. Deswegen haben wir natürlich auch das Videomaterial gesichtet“, sagt Stefan Keilbach.

Datenschutzbeauftrager lobt die Polizei

Der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil lobt die Polizei für die Demontage: „Das ist sehr erfreulich, und zudem auch ein Beweis dafür, dass die Stuttgarter Linie der Polizei eingehalten wird“, sagt Klingbeil. Diese Linie ist in dem Grundsatz „So viel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“ formuliert. Auch von anderer Seite gibt es Lob, wenngleich etwas verhaltener: „Weniger Überwachung ist immer bürgerfreundlicher“, sagt Matthias von Herrmann, der Sprecher der Parkschützer. Und setzt nach: „Endlich sieht die Polizei ein, dass die Bewegung keine Bedrohung für den Staat ist.“ Dass die Kameras während der Demos rund um den Bahnhof ausgeschaltet waren – Versammlungen dürfen nicht überwacht werden – will von Herrmann nicht recht glauben. Der Datenschutzbeauftragte vertraut in diesem Punkt auf die Gesetzestreue der Polizei – und findet ein anderes Thema bedenklich: Wenn Demoteilnehmer die Veranstaltung filmen und die Aufnahmen später ins Netz stellen, verstoßen sie eigentlich gegen die Grundrechte der Teilnehmer. Beschwerden deswegen habe es trotz der großen Zahl verfügbarer Aufnahmen bislang aber noch nicht gegeben, so Jörg Klingbeil.