Ist die Halterung für das Nummernschild am Auto kaputt, legen viele Fahrer das Kennzeichen einfach in die Windschutzscheibe. Aber ist das erlaubt?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Im Straßenverkehr begegnet man immer wieder Fahrzeugen, in denen die Nummernschilder in den Scheiben liegen. Allerdings gibt es für die Anbringung von Kennzeichen klare Vorschriften in Deutschland.

 

Kennzeichen hinter Front- oder Heckscheibe

In Deutschland darf das Auto-Kennzeichen nicht hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies in einem Fall aus dem Jahr 2009 die Klage eines Fahrzeughalters gegen die Stilllegung seines PKWs ab, der die Nummernschilder in die Front- und Heckscheibe gelegt hatte (OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 12 LA 16/08). Grund dafür: Kennzeichen müssen in Deutschland gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur im öffentlichen Raum geparkt wird. Nummernschilder, die lediglich in der Front- oder Heckscheibe liegen, verstoßen gegen die Kennzeichnungspflicht.

Für die Anbringung der Kennzeichen gibt es klare Regeln. In § 10 Absatz 7 der FZV heißt es, dass der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm über dem Boden liegen darf. Darüber hinaus darf das vordere Kennzeichen nur in einem Vertikalwinkel von maximal 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein. Zudem müssen beide Kennzeichen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. Das hintere Kennzeichen muss laut FZV außerdem über eine Beleuchtung verfügen.

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Kennzeichen hinter Windschutzscheibe ein Verstoß?

Grundsätzlich droht ein Bußgeld, wenn man die Nummernschilder in der Windschutz- oder Heckscheibe liegen hat. Wird man von der Polizei angehalten, liegt es aber im Ermessen der Beamten, welcher Verstoß geahndet wird bzw. ob es nur bei einer Verwarnung bleibt. Zum Beispiel könnte der Verstoß lauten, dass das Kennzeichen sich nicht im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dies würde nach aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 10 Euro bedeuten. Es könnte aber auch sein, dass die nicht ordnungsgemäße Anbringung der Nummernschilder als Fahren ohne Zulassung gewertet wird. In diesem Fall läge die Strafe bei 70 Euro und einem Punkt in Flensburg.