Ein ehemaliges Mitglied der Bande Black Jackets wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte eine illegale Selbstladepistole bei sich geführt.
Waiblingen/Kernen - Ohne sein Geständnis wäre der Angeklagte im Gefängnis gelandet. So jedoch kam Admir Anicic (Name geändert) wegen unerlaubten Waffenbesitzes mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Er muss sich jedoch vier Jahre lang bewähren – und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Waiblingen hatte schon mal ungewöhnlich begonnen: Zuschauer wurden vor Eintritt schriftlich aufgefordert, sich durchsuchen zu lassen. Denn der Angeklagte war Mitglied der Bande der Black Jackets. Auf „war“ legte der Kernener Wert, denn er sei seit Jahren nicht mehr dabei.
Angeklagter erhält Todesdrohungen
Allerdings hänge sein Waffenbesitz, so der 28-Jährige, mit der ehemaligen Zugehörigkeit zusammen. Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang mit einer Bande der Red Legions vor gut vier Jahren in Esslingen hatte der damals schwer verletzte Kernener in den späteren Verhandlungen im Landgericht ausgesagt. Und daraufhin immer wieder Todesdrohungen erhalten. Auch an dem Tag, an dem die Polizei eine geladene halbautomatische Kurzwaffe in seinem Auto und ein Springmesser in seinem Bauchbeutel gefunden hatte, sei er bedroht worden, sagte der Angeklagte. Angesichts der „Angstzustände, der psychosomatischen Störung und der Bedrohungslage“, so der Verteidiger, habe sich Admir Anicic bewaffnet.
Die Polizei entdeckt Schreckschusspistolen, Patronen, illegale Messer
Nach der Durchsuchung am Arbeitsplatz (was den Angeklagten den Job kostete) wurde die Polizei auch in der Wohnung des Kerneners fündig: Sie entdeckte Schreckschusspistolen, Patronen und mehrere illegale Messer. Dabei handelte es sich nach Aussage des Verteidigers um ehemals beschlagnahmtes Material von Nebenklägern in den Banden-Prozessen, das die Polizei Admir Anicic wieder ausgehändigt habe. Es sei also kein Eigentum des Angeklagten.
Angesichts von elf Verstößen gegen das Waffengesetz sowie sieben zum Teil einschlägigen Eintragungen im Strafregister sah es für den Angeklagten nicht so rosig aus. Doch dank des Geständnisses, des Verzichts auf die beschlagnahmten Waffen und einer günstigen Sozialprognose blieb ihm der Knast erspart. Er wurde von Amtsrichterin Bidell wegen unerlaubten Besitzes und Mitsichführens einer verbotenen Waffe sowie Munition zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.