Gegen Ende des Jahres denken viele Autobesitzer darüber nach, zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Wir erklären, bis wann man die bestehende Autoversicherung kündigen muss und ob es Ausnahmen gibt.

Digital Desk: Julia Hawener (jhw)

Die bestehende Autoversicherung ist zu teuer, man möchte die Werkstattbindung loswerden oder man hat über ein Vergleichsportal einen anderen Anbieter gefunden, der mehr Leistungen für weniger Geld verspricht: Die Gründe, eine bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen, sind vielfältig. Auch der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) sagt, dass sich ein Versicherungswechsel bereits lohnt, wenn sich die Anzahl der Fahrer geändert hat oder ein neuer Pkw gekauft wurde. Wir erklären, bis wann man eine Autoversicherung spätestens kündigen muss und welche Ausnahmen es gibt.

 

Fristgerechte Kündigung der Autoversicherung

Es gibt bestimmte Versicherungsverträge, die auch ohne Kündigung automatisch enden, eine Reiserücktrittsversicherung oder die Rentenversicherung beispielsweise. Diese bilden jedoch eher die Ausnahme, denn die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch. In der Regel um jeweils ein weiteres Jahr. So ist es auch bei Kfz-Versicherungen. Wer eine solche Versicherung kündigen will, sollte sich also rechtzeitig darum kümmern, die im Vertrag festgelegten Fristen überprüfen und das Versicherungsunternehmen anschreiben, rät die Deutsche Verbraucherzentrale.

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Autoversicherungen, egal ob Haftpflicht oder Kasko, können jährlich gekündigt werden. Laut Verbraucherzentrale beträgt die Frist hier üblicherweise einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Wichtig ist, dass ein Versicherungsjahr nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr ist. Wann genau sich der eigene Vertrag verlängert, kann im Versicherungsschein nachgelesen werden. Bei Kfz-Verträgen mit einem Ablaufdatum am 1. Januar, muss die Kündigung also bis zum 30. November per Mail, Brief oder Fax bei der Versicherung eingehen. Eingehen ist hier das Stichwort, denn fristgerechtes Abschicken reicht nicht aus. Es ist deshalb ratsam, sich den Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen zu lassen.

Kündigungen außerhalb der Frist

In bestimmten Fällen gibt es laut dem ADAC ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass man auch außerhalb der festgelegten Frist kündigen kann. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Beiträge bei gleichbleibender Leistung erhöht wurden, nach einem Schadensfall oder nach dem Kauf eines neuen Wagens.

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Innerhalb eines Monats nach der zur Kenntnisnahme der Beitragserhöhung, dem Kauf des Pkws oder der Abwicklung des Schadensfalls, kann man kündigen und sich nach einem anderen Anbieter umschauen. Der Grund für die außerordentliche Kündigung sollte auf dem Kündigungsschreiben immer angegeben werden, sagt der Automobilclub.