Ja, meint das Landratsamt. Seit November seien Termine ohne große Wartezeiten verfügbar. Das Beschwerdeaufkommen habe sich seit Anfang des Jahres stark reduziert. Nach wie vor gilt: Wer die Zulassung nicht von zuhause aus erledigen will oder kann, muss online einen Termin bei einer der Zulassungsstellen vereinbaren. Sie werden jeweils 14 Tage im Voraus freigeschaltet. Die Online-Terminvergabe wird bis auf unbestimmte Zeit beibehalten, wie das Landratsamt mitteilt. Die Zeiten, in der man spontan vorbeischauen konnte, sind offenbar vorbei.
Schwierigkeiten, in Herrenberg zu buchen
Ein Leser, der sein Auto fürs Frühjahr wieder zulassen will, spricht hingegen noch nicht von Entspannung. Für ihn wäre die Zulassungsstelle in Herrenberg die am nächsten gelegene. Doch es sei sehr schwierig, dort einen Termin zu erwischen. Sie ist nur noch an zwei Tagen in der Woche geöffnet, früher waren es fünf. Entsprechend knapp scheinen die Kapazitäten zu sein. Jedenfalls zeigen auch eigene Stichproben für Herrenberg jedes Mal die Meldung: „Aktuell sind alle verfügbaren Termine ausgebucht“. In Böblingen sieht es hingegen besser aus, dort sind ab Mitte April wieder Termine frei. Trotzdem findet der Leser, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte: „So kann man doch nicht mit Bürgern umgehen.“ Extra nach Böblingen zu fahren, halte er nicht für besonders umweltfreundlich. Er fürchtet gar, dass die Herrenberger Stelle komplett geschlossen werden könnte. Dem widerspricht Landratsamtssprecher Benjamin Lutsch: „Es gibt keine Pläne, die Öffnungszeiten zu verkürzen.“ Die Möglichkeit, sein Fahrzeug online anzumelden, möchte der Leser nicht nutzen. Er fürchte um seine Daten und halte beispielsweise einen Cyberangriff aufs Landratsamt nicht für völlig ausgeschlossen. Lutsch erklärt, dass die Verarbeitung der Daten in jedem Fall digital erfolge, egal, ob man sie zuhause eingebe oder die Kollegen im Landratsamt. Und er betont: Das Landratsamt orientiere sich bei der Sicherung der Daten an den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. „Wir erfüllen alle Standards.“
Online-Zulassung ist günstiger
Wie viele Bürger im Kreis Böblingen ihr Auto inzwischen vom Sofa aus anmelden, abmelden oder zulassen, kann das Landratsamt nicht beziffern. Tendenziell nehme die Zahl zu. Die Rückmeldungen seien positiv. Privatpersonen können zwar schon seit einiger Zeit ihr Fahrzeug selbst online zulassen, umschreiben oder abmelden. Also bereits vor der Umstellung auf „i-Kfz Stufe 4“ im September 2023. Doch seit September bekommt man bei einer Online-Zulassung eine vorläufige Bescheinigung, mit der man sofort losfahren darf. Man muss nicht mehr – wie noch davor – warten, bis das Landratsamt die Zulassungspapiere geschickt hat.
Außerdem macht es preislich einen Unterschied, ob man zum Amt geht oder alles online erledigt. So kostet seit der Umstellung beispielsweise eine Zulassung vor Ort 30 Euro, während bei der digitalen Zulassung 12,80 Euro fällig werden, wie das Landratsamt vergangenen August mitteilte. Ebenfalls neu ist, dass juristische Personen, also beispielsweise Autohäuser oder Zulassungsdienstleister, Autos über das i-Kfz-Portal zulassen dürfen. „Wir haben derzeit drei Großkunden, die regelmäßig Zulassungsvorgänge einspielen“, schreibt Lutsch.
Bei den zuständigen Stellen ruft das neue Verfahren offenbar gemischte Gefühle hervor. „I-Kfz bringt für uns als Zulassungsstelle keine Erleichterung, da wir für die Bearbeitung und Versendung mehr Zeit benötigen als am Schalter“, gibt Lutsch weiter. Lediglich die Abmeldung von Autos sei einfacher, weil sie vollautomatisch erfolge, ohne dass die Zulassungsstellen tätig werden müssten. Als Ursache für den Mehraufwand nennt Lutsch technische Schwierigkeiten, Nutzer, die ihre Anträge falsch ausfüllen und bei denen die Zulassungsstellen nacharbeiten müssen oder die Fragen, die es zu klären gilt, wenn ein Auto noch nicht i-Kfz-fähig ist. Das Online-Verfahren funktioniert nämlich erst bei Autos, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen worden sind. „Es gibt noch viele Baustellen“, fasst Lutsch zusammen.
Das neue i-Kfz-Verfahren
Mögliche Hürden
Um das Online-Verfahren zu nutzen, muss man sich online ausweisen können. Das könnte für manche eine Schwierigkeit darstellen. Denn dafür muss man zuallererst die eID-Funktion des Personalausweise freischalten. Dafür braucht man eine sogenannte Transport-Pin, die man mit seinem Ausweis zusammen erhalten hat, ein NFC-fähiges Kartenlesegerät oder ein Smartphone und die kostenlose Ausweis-App des Bundes. Die ist zu finden unter: www.ausweisapp.bund.de/download
Selbstversuch
Nach dem Umzug der Autorin in den Kreis musste sie ihr Auto umschreiben. Eine gute Gelegenheit, das Online-Verfahren zu testen. Das Ergebnis: Es funktioniert – in ihrem Fall reibungslos. Zwar kostet es Zeit, alle Nummern auf den Fahrzeugpapieren zu finden und einzutragen. Schneller als extra zu einer der Zulassungsstellen zu gehen, ist es trotzdem.