Laut dem zuständigen Bürgermeister Jens Theobaldt ist die Überarbeitung der Satzung „überfällig“. Durch die Abkehr vom Blocksystem hin zum modularen System werde die Buchung für Eltern flexibler und transparenter. Allerdings bekannte er in der jüngsten Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses: „Aufgrund von Personalmangel besteht aktuell nicht überall die Möglichkeit.“ Will heißen: Was auf dem Papier bald buchbar sein soll, ist in der Praxis nicht immer verfügbar.
Ein mindestens genauso großer Haken für viele Familie: Die Gebühren werden sich deutlich erhöhen. Wie der Vorlage aus der städtischen Stabsstelle Kindertageseinrichtungen zu entnehmen ist, weisen die aktuellen Empfehlungen der Landesverbände fürs Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung um 7,5 Prozent und für 2025/2026 eine Erhöhung um weitere 7,3 Prozent aus. Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten kann für die festgelegten Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent erfolgen.
Filderstadt will indes anders herangehen. Die Höhe des Grundsockels orientiert sich hier ebenfalls an den Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen, wird aber in Euro-Beträgen ausgewiesen. „Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung sieht nun für die Betreuung in Kinderkrippen und Kindergärten eine Umstellung auf Absolutbeträge vor, um gegenüber Eltern und der Öffentlichkeit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Gebührenfestsetzung zu schaffen“, so die Verwaltung. Lediglich die Schülerhortgebühr soll vorerst bei der alten Systematik bleiben und sich um die empfohlenen 7,5 Prozent erhöhen.
Ein Rechenbeispiel
Was heißt das für Eltern? Gemäß der Empfehlungen wird der Sockelbetrag bei einem Kind im Ü 3-Bereich künftig bei 162 Euro liegen, jede weitere Stunde wird 1,62 Euro kosten. Im U3-Krippenbereich wäre man bei 479 Euro für den Grundsockel und 4,79 Euro für jede Zusatzstunde. Hat eine Familie mehrere Kinder, verringern sich die Beträge jeweils. Ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit einem U 3- und einem Ü 3-Kind, die jeweils 35 Stunden pro Woche gehütet werden sollen, zahlt künftig 578,40 statt bislang 475,50 Euro im Monat. Trotz dieser empfindlichen Erhöhung liegt der Kostendeckungsgrad aus den Elterngebühren laut Jens Theobaldt nach wie vor unter den von den Landesverbänden empfohlenen 20 Prozent.
Für die meisten Ausschussmitglieder war das Ganze ein notwendiges Übel. Über die Erhöhungen sei keiner glücklich, doch „wir haben in Sachen Qualitätsstandards in den Kitas viel getan, das gibt es nicht für umme“, sagte Stefan Hermann (Freie Wähler). Catherine Kalarrytou (Grüne) erinnerte zudem daran, dass Filderstadt im vergangenen Jahr die Erhöhung ausgesetzt habe, deswegen falle der Sprung nun so massiv aus. Cornelia Olbrich (SPD) pochte indes darauf, dass die Kinderbetreuung kostenfrei sein müsste. „Ich denke, wenn man das wollen würde, könnte man das durchaus umsetzen.“ Auch der Gesamtelternbeirat sieht das so und ist mit der Gebührenerhöhung in der Form nicht einverstanden. Zwar bringe die neue Kitasatzung Verbesserungen, etwa bei der Rückerstattung oder durch die flexible Buchung von einzelnen Betreuungsstunden, aber „wir halten diese plötzliche Erhöhung für nicht tragbar für den Geldbeutel der Eltern und würden eine progressive Staffelung über die nächsten Jahre bevorzugen“.
Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss hat das neue Modell mehrheitlich empfohlen, beschließen wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember. Die Empfehlung für das Kindergartenjahr 2024/2025 soll dann ab 1. Januar 2025 umgesetzt werden, die Empfehlung für das Kindergartenjahr 2025/2026 ab dem 1. September 2025.
Bedarf an Ganztagsgrundschule ist groß
Befragung
Obwohl ihre Kinder noch klein sind, haben sich Eltern in Filderstadt zuletzt mit dem Thema Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschäftigt. Der Rechtsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt. Um herauszufinden, wie hoch der Bedarf ist, hat die Stadt die Eltern von 1369 Kindern der Geburtsjahre 2018 bis 2022 befragt. 26,3 Prozent haben geantwortet.
Ergebnis
78,1 Prozent der Teilnehmenden werden ein Betreuungsangebot an einer Ganztagsschule oder ein kommunales Betreuungsangebot über die reguläre Unterrichtszeit hinaus benötigen, idealerweise im eigenen Ortsteil. Für das Gros ist eine Betreuungszeit bis 15.30 Uhr, auf jeden Fall aber bis 14 Uhr erforderlich. Eine Ferienbetreuung wird von 67 Prozent benötigt. Den höchsten Betreuungsbedarf gibt es demnach in den Sommerferien (68 Prozent). car